Mitteilungsvorlage - VO/3205/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Auszugsweise wird nachfolgend ein Überblick über die wesentlichen Positionen aus dem Produkt 16 01 00 gegeben. Die nachfolgend aufgeführten Erträge haben starken Einfluss auf das Jahresergebnis, daher werden deren Bestimmungsfaktoren und deren Entwicklung in den letzten Jahren aufgezeigt. 

 

Grundsteuer A und B

Sachkonten 401100 und 401200

Ausgangswert für die Berechnung der Grundsteuer B ist der Einheitswert des einzelnen Grundstücks, dessen Höhe nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes bestimmt wird.

Die höheren Erträge der Grundsteuer A und B ab dem Jahr 2012 resultierten aus der Hebesatzanhebung.

 

Gewerbesteuer

Sachkonten 401300 und 534110, 534120, 534200

Die von den einzelnen Betrieben zu zahlende Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Produkt des Gewerbesteuermessbetrages und dem von der Stadt festgelegten Gewerbesteuerhebesatz. Ausgangspunkt für die Besteuerung ist der nach den Vorschriften des Einkommens- bzw. Körperschaftsteuerrechts ermittelte Gewinn der im Stadtgebiet ansässigen Unternehmen.

Ein Teil des Gewerbesteueraufkommens wird in Form einer Umlage an Bund und Länder abgeführt.

Die Gewerbesteuer ist eine Ertragsposition, die außerordentlich stark von konjunkturellen und branchenstrukturellen Veränderungen abhängig ist und deren Planbarkeit sich deshalb erschwert. Die starken Schwankungen sind in der Zeitreihe 2011-2015 erkennbar. Ein besonders starker Rückgang war 2013 zu verzeichnen. Dabei ist die Entwicklung in Wegberg nicht durch wenige besonders gewinnträchtige Betriebe bestimmt, sondern eher von vielen mittelständigen und kleinen Unternehmen geprägt. Seit 2014 steigt das Aufkommen wieder an, trotzdem lässt sich mittelfristig nicht unbedingt eine Erhöhung des Gewerbesteuerertrages prognostizieren. Aus den Gewerbesteuereinnahmen errechnet sich die Finanzkraft der Stadt. Diese wiederum wird in die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage einbezogen, sodass schwächere Ergebnisse bei der Gewerbesteuer durch geringere Gewerbesteuerumlagen und höhere Schlüsselzuweisungen und eine geringere Kreisumlage teilweise zeitversetzt kompensiert werden.

 

Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Konten 403100 und 403200

Die Vergnügungs- und die Hundesteuern zählen zu den örtlichen Aufwands- und Verbrauchssteuern. Beide Steuern haben auch ordnungspolitische Hintergründe.

Die Hundesteuer wächst seit 2013 wieder an. Die Vergnügungssteuer wird entweder pauschal (bei Geldspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit) oder nach dem Einspielergebnis festgesetzt. Der deutlich höhere Ertrag für das Jahr 2014 ist noch teilweise abzuschreiben, weil ein Betreiber Insolvenz angemeldet hat.

 

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer

Konten 402100 und 402200

Maßgeblich für die Ermittlung des Einkommenssteueranteils ist zunächst das Gesamtaufkommen der Lohn- und Einkommenssteuer des Bundeslandes. Zur Ermittlung des auf die Gemeinde entfallenden Betrages wird eine Schlüsselzahl berechnet. Ausgangspunkt ist die Einkommenssteuerleistung der Einwohner der jeweiligen Gemeinde. Allerdings wird hierbei noch eine Kappungsgrenze angewendet, sodass die über einer bestimmten Summe liegenden Einkommen nur bis zu dieser Grenze einbezogen werden. Bei diesem Verfahren wird eine Einkommenssteuerstatistik zugrunde gelegt, die alle drei Jahre erstellt wird.

Aus der Zeitreihe ist ersichtlich, dass die Einkommenssteuer eine auf Dauer ergiebige und wachsende Ertragsposition darstellt, die im Vergleich zur Gewerbesteuer verlässlicher geplant werden kann. Eine nachhaltige Veränderung tritt nur ein, wenn eine neue Steuerstatistik (alle drei Jahre) zugrunde gelegt wird, eine neue Kappungsgrenze festgelegt oder der Gemeindeanteil erhöht wird (zuletzt 1980).

Für den Umsatzsteueranteil wird ein anderer Schlüssel angewandt. Hierbei findet das Gewerbesteueraufkommen, die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und die Summe der sozialversicherungspflichtigen Entgelte aus Vorjahren Berücksichtigung.

 

Schlüsselzuweisungen, Bedarfszuweisungen und Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich

Konten 405100, 411100, 412100

Zur Bestimmung der Höhe der Schlüsselzuweisung wird der Finanzbedarf einer Kommune ihrer Finanzkraft gegenübergestellt, der Differenzbetrag wird zu einem bestimmten Prozentsatz ausgeglichen. Zu den Bedarfsindikatoren zählt als Hauptansatz die Einwohnerzahl und als Nebenansätze die Soziallasten, Arbeitslosen, Flächen, Schüler u. a. . Die Steuerkraft ergibt sich aus dem Aufkommen der Grundsteuern, der Gewerbesteuer sowie dem Gemeindeanteil aus der Einkommens- und Umsatzsteuer.

Die Schlüsselzuweisungen waren 2013 niedrig. Für das Jahr 2015 fallen sie höher als für 2014 aus.

Die Bedarfszuweisung (412100) für die Gaststreitkräftestationierungshilfe ist seit 2014 weggefallen.

Der Familienleistungsausgleich wird aus dem Umsatzsteueranteil der Länder zum Ausgleich der Mehrbelastung, der durch die Mitfinanzierung des Kindergeldes entsteht, zugewiesen. Bei der Verteilung wird der Einkommenssteuerschlüssel angewendet.

 

Gewerbesteuerumlage und Kreisumlage

Konten 531100, 534110, 534120, 534200, 537200, 537210, 537220, 537600 und 539100

In den Kontenabschlüssen ist erkennbar, dass seit dem Jahr 2014 eine Umstellung der verwendeten Konten stattgefunden hat. Die Krankenhausumlage wird seit 2014 nicht mehr bei 531100, sondern bei 539100 verbucht. Bei der Gewerbesteuerumlage erfolgt eine weitere Differenzierung (zusätzlich 534200). Auch die Kreisumlage wird seit 2014 gesplittet dargestellt, sodass die einzelnen Anteile sichtbar werden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...