Entscheidungsvorlage - VO/3222/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu dem beigefügten Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Sofern der Antragsteller zustimmt, würde die Verwaltung die Bearbeitung des Antrags als laufendes Geschäft der Verwaltung betrachten und die Überprüfung der Zugänglichkeit der automatisierten externen Defribillatoren durch die jeweiligen Hausmeister durchführen lassen. Im Rathaus befindet sich ein AED im Eingangsbereich und ist durch das dem Antrag als Anlage beigefügte Hinweisschild gekennzeichnet. Sofern in anderen städtischen Gebäuden die freie Zugänglichkeit bzw. die Erkennbarkeit nicht gewährleistet sein sollte, würde dies entsprechend geändert.

 

Durch die für die Wirtschaftsförderung zuständige Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft soll parallel eine Erhebung der in Unternehmen befindlichen AED Geräte erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt der dargestellten Vorgehensweise zu.

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Anlagen

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