Entscheidungsvorlage - VO/3223/15
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Freie Wähler gem. § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg hier: Einrichtung eines Personalausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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16.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 04.06.2015 hat die Fraktion Freie Wähler den beigefügten Antrag zum Thema „Einrichtung eines Personalausschuss“ gestellt.
Antwort der Verwaltung:
Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 24.06.2014 ist die Beratung über Personalangelegenheiten dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen worden. Die Bildung eines Personalausschusses wurde einstimmig abgelehnt.
Die Neubildung eines zusätzlichen Ausschusses bedeutet gem. § 58 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GO) eine neue Verteilung der Besetzung aller Ausschüsse und deren Vorsitzenden sowie eine Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse.
Im Übrigen reicht es gem. § 50 Abs. 3 GO und der entsprechenden Kommentierung nicht aus, wenn nur eine nicht die Mehrheit des Rates umfassende Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet.
Der im Antrag zitierte § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung, der von nicht ständigen Ausschüssen spricht, ist nicht anwendbar, da es sich bei einem Personalausschuss um einen „regelmäßigen“ Ausschuss handelt.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass Personalangelegenheiten weiterhin im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden sollen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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