Mitteilungsvorlage - VO/3216/15-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der AfW-Fraktion gem. § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg; hier: Personalentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Sachgebiet: Personalwesen
- Finale Freigabe:
- Arndt, Jörg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Entscheidung
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18.08.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die AfW-Fraktion hat mit Datum vom 20.05.2015 einen Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema Personalentwicklung gestellt.
Der Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 16.06.2015 in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses verwiesen.
Hinsichtlich der Zielrichtung des Antrages, im politischen Raum eine Diskussion über zukünftige qualitative und quantitative Standards zu führen, verweist die Verwaltung zudem auf die dritte Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes, die in einer separaten Vorlage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgestellt wird.
Aus datenschutzrechtlichen Aspekten sieht sich die Verwaltung allerdings lediglich in der Lage, im Rahmen der Beantwortung des vorliegenden Antrages nur die Informationen weiterzugeben, die anonymisiert und ohne Rückschlüsse auf bestimmte Personen möglich sind.
Je nach Aufgabenspektrum und Fachbereichszugehörigkeit wären anderenfalls die persönlichen Daten von einzelnen städtischen Bediensteten personenscharf nachvollziehbar. Dies wäre rechtlich unzulässig.
Zudem verweist die Verwaltung darauf, dass beabsichtigt ist, neben dem vorliegenden Personalwirtschaftskonzept im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes und dem damit verbundenen 10-Jahres-Plan bis zum Jahr 2025 Maßnahmen darzustellen, die zu Einsparungen auch im Personal- und Organisationsbereich führen sollen.
Hierfür ist ein Personalwirtschaftsplan vorgesehen, der die Darstellungen im Personalwirtschaftskonzept konkretisiert und tatsächliche Einsparpotentiale berechnet und aufzeigt.
Diese Vorgehensweise wurde auch im Berichtsentwurf der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW) ausdrücklich begrüßt und befürwortet.
Bis zum 31.12.2020 werden nach aktuellem Stand insgesamt 17 Beschäftigte (tariflich Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte) die Stadt Wegberg altersbedingt verlassen.
Diese Zahl ist bereits bereinigt um die befristeten Verträge im Bereich der Kindertageseinrichtungen, bei denen eine Verlängerung wahrscheinlich ist sowie um weitere Befristungen in anderen Teilen der Verwaltung, bei denen ebenfalls das aktuelle Vertragsende aufgrund zwingender Aufgabenerledigung nicht zwingend auch das definitve Beschäftigungsende bei der Stadt Wegberg ist. Bei den 17 Personen sind auch Freistellungszeiträume der Altersteilzeit mit integriert.
Der Antrag der AfW-Fraktion kann mit den vorgenannt beschriebenen datenschutzrechtlichen Einschränkungen wie folgt beantwortet werden :
Von den bis zum 31.12.2020 altersbedingt ausscheidenden 17 Beschäftigten sind 10 Personen männlichen und 7 Personen weiblichen Geschlechts.
8 der 17 Personen sind derzeit in der Kernverwaltung tätig, davon 2 Männer und 6 Frauen.
Von der Fluktuation in den Außenstellen sind insgesamt im maßgeblichen Zeitraum bis Ende des Jahres 2020 9 Personen betroffen, und zwar 8 Männer und eine Frau.
3 Arbeitskräfte werden den Baubetriebshof verlassen, 1 die Feuerwehr und die restlichen 5 Personen sind derzeit als städtische Kräfte im schulischen Bereich (4x) sowie in einer weiteren Außenstelle tätig.
Im Rahmen der Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes werden Möglichkeiten durch die Fluktuation mit einbezogen und im Einzelfall auch über das in der Anfrage genannte Datum hinaus, bis 2025, geprüft.
Parallel dazu ist die Frage nach den Standards der Aufgabenerledigung in der gesamten Stadtverwaltung (Pflichtaufgaben / freiwillige Aufgaben) gemeinsam zwischen Politik und Verwaltung zu erörtern und abzustimmen.
