Entscheidungsvorlage - VO/3239/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bund hat im Bundesrat am 12.06.2015 abschließend ein „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern - KInvFG“ beschlossen.

Durch dieses Gesetz werden den Ländern Bundesmittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 zur Verfügung gestellt.

Nordrhein-Westfalen erhält davon anteilig Finanzhilfen in Höhe von rund 32,16% bzw. 1,125 Millarden Euro.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KInvFöG NRW) befindet sich derzeit noch in der Beratungs- bzw. Anhörungsphase.

Der Entwurf sieht vor, dass die Finanzhilfen für Nordrhein-Westfalen den Kreisen, Städten und Gemeinden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel zur Verfügung gestellt werden. Gemäß Anlage des Gesetzes erhält die Stadt Wegberg Investitions­fördermittel in einer Höhe von  932.485,90 €.

Im §6 des Gesetz­entwurfes ist festgelegt, dass Investitionen mit bis zu 90% gefördert werden und die Kommune sich mit mindestens 10%  Eigenanteil daran beteiligt. Zuzüglich des Eigenanteils ergeben sich somit Investitionsmittel von insgesamt  mindestens  1.036.095,44 €, um die genannte Fördersumme auszuschöpfen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt die Fördermittel in Anspruch zu nehmen und entsprechende Förderanträge zu stellen, sobald das Gesetzgebungsverfahren des KInvFöG NRW abgeschlossen ist und keine, den beabsichtigten Maßnahmen ent­gegenstehende Änderung des Gesetzentwurfs, beschlossen wurde.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Investitionsmittel für die folgenden Maßnahmen in der genannten Höhe zu beantragen:

 

 

Maßnahme

Fördermittel

(max. 90%)

Eigenanteil

(>= 10%)

Gesamt-kosten

1.

Energetische Sanierung des

Eingangsbereiches des

Maximilian Kolbe Gymnasiums

220.500,- €

  24.500,- €

245.000,- €

2.

Erneuerung der Heizungsanlage

der Erich Kästner Grundschule

261.000,- €

29.000,- €

290.000,- €

3.

Errichtung von Photovoltaik-

anlagen auf städtischen Gebäuden

450.985,90 €

50.129,10 €

501.115,- €

 

Summe

932.485,90 €

103.629,10 €

1.036.115,- €

 

Nachfolgend einige Erläuterungen zu den geplanten Maßnahmen.

 

  1. Energetische Sanierung des Eingangsbereiches des Maximilian Kolbe Gymnasiums

Der erste Bauabschnitt (Klassentrakt) der Gesamtsanierung des Gymnasiums wurde im April 2011 fertiggestellt. Die Durchführung des zweiten Bauabschnitts wird derzeit geplant und umfasst unter anderem Teile der naturwissenschaftlichen Fachräume. Dieser Bauabschnitt soll nach derzeitiger Planung im kommenden Jahr umgesetzt werden.

Mit den Mitteln des KInvFöG NRW soll zusätzlich der Haupteingangsbereich des Gymnasiums energetisch saniert werden. Die Sanierung umfasst die Eingangsanlage in das Gebäude, die erdgeschossigen Fassaden des anschließenden Hausmeisterbereichs und der WC-Anlagen inklusive deren Flachdächern, sowie das zugehörig Vordach.

Mit dieser Maßnahme wird sowohl ein weiterer Teilbereich des Gymnasiums energetisch saniert, als auch die Haupteingangsfassade des Gebäudes angemessen aufgewertet, gestalterisch passend zum bereits sanierten Klassentrakt.

 

  1. Erneuerung der Heizungsanlage der Erich Kästner Grundschule

Die Erich Kästner Grundschule besteht aus einem denkmalgeschütz­ten Gebäudeteil aus den Jahren 1949 – 1951, mit den Pavillonklassen und der Verwaltung mit Turnhalle an der Echter Straße, sowie aus den später errichteten Gebäudeteilen mit Pausenhalle, der Aula und den Aulaklassen.

Während der neuere, nicht zum denkmalgeschützten Ensemble gehörende Gebäudeteil an das Nahwärmesystem des Schul- und Sportzentrums angeschlossen ist, wird der Altbau mittels einer Gasheizungsanlage im Kellergeschoss unter dem Verwaltungstrakt versorgt. Deren Kessel, Warmwasserbereiter und Verteilsysteme sind mittlerweile rund 30 Jahre alt und dringend erneuerungsbedürftig.

Die Verwaltung plant hier, eine Kombination aus Gasbrennwertkessel und Luft/Wasser-Wärmepumpe auszuführen. Die Stromversorgung der Wärmepumpe würde dabei größtenteils durch eine Photovoltaik­-Anlage auf dem Flachdach des Aulabereichs und/oder auf dem Dach der Turnhalle gewährleistet.

 

  1. Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden

Durch die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern städtischer Gebäude können für den städtischen Haushalt Einsparungen erzielt werden. Diese entstehen insbesondere durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms, aber auch durch Einspeisevergütungen des nicht selbst verbrauchten Stroms. Durch den lediglich 10%-igen finanziellen Eigenanteil an den Investitionskosten ist der Netto-Aufwand für die Anlagen sehr gering und sind die jährlichen Einsparungen entsprechend hoch.

Aus diesen Gründen hat die Verwaltung im Rahmen einer Voruntersuchung diejenigen Dächer städtischer Gebäude ermittelt, die sich für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen besonders eignen.

Im Folgenden eine Aufstellung der ausgewählten Objekte mit Angaben zur angesetzten Photovoltaikfläche sowie der daraus berechneten erzielbaren Leistung, der Errichtungskosten und des möglichen Ertrags. Die Auflistung der Objekte mit den zugehörigen Kennzahlen erfolgt vorbehaltlich der Beantragung und Zustimmung des Energieversorgers NEW (Einspeisekapazität ins Netz). Ebenso können sich noch Änderungserfordernisse durch Erkenntnisse im weiteren Planungsprozess ergeben.

 

 

Objekt

PV-Fläche

in m²

Leistung

in kWp

Kosten

in €

Ertrag

in kWh

3.1

Grenzlandringbad

500

36,7

56.885,-

34.865

3.2

Erich Kästner Grundschule

615

52,8

81.840,-

50.160

3.3

Rathaus

(Insb.Dachfläche oberhalb Sitzungssaal)

145

15,4

23.870,-

14.630

3.4

Grundschule Arsbeck

335

37,2

57.660,-

35.340

3.5

Grundschule Rath-Anhoven

150

16,7

25.885,-

15.865

3.6

Realschule

475

34,8

53.940,-

33.060

3.7

3-fach-Sporthalle

740

54,2

84.010,-

51.490

3.8

2-fach-Sporthalle

550

40,0

62.000,-

38.000

3.9

Grundschule Beeck

160

17,8

27.590,-

16.910

3.10

Kindergarten Klinkum

120

13,3

20.615,-

12.635

3.11

Gebäude Philosophenweg 88

40

4,4

6.820,-

4.180

 

Summen

3.830

323,3

501.115,-

307.135

 

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung aller Aufwendungen, Erträge und Abschreibungen eine jährliche Einsparung von rechnerisch rund 38.280,- €.

Über diese Einsparung hinaus hätte die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden einen nicht zu unterschätzenden Vorbildcharakter und trüge zur Energiewende in Deutschland bei.

 

Terminliche Umsetzung der Maßnahmen

Die energetische Sanierung des Eingangsbereiches des Maximilian Kolbe Gymnasiums soll im kommenden Jahr durchgeführt werden, die Erneuerung der Heizungsanlage der Erich Kästner Grundschule ist für den Sommer des nächsten Jahres vorgesehen.

Die Errichtung der Photovoltaik-Anlagen soll in zwei zeitlichen Schritten erfolgen. Die Anlagen der Nummern 3.1 bis 3.5 sollen Mitte 2016 fertiggestellt werden, die Anlagen der Nummern 3.6 bis 3.11 Anfang 2017 in Betrieb gehen.

 

Hinweis zum Gesetzgebungsverfahren

Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs des KInvFöG NRW im Landtag ist von der Landesregierung derzeit für September 2015 vorgesehen. Die Entscheidung des Haupt- und Finanzaus­schusses soll daher vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtags NRW erfolgen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Vorbehaltlich des weiteren Gesetzgebungsverfahrens und der Beschlussfassung des Landtags NRW über das KInvFöG sind derzeit im Gesetzentwurf für die Stadt Wegberg maximale Investitionsfördermittel in Höhe von 932.485,90 €  vorgesehen.

Zuzüglich des Eigenanteils von mindestens 10% der Gesamtinvestitionssumme (103.629,10 €) ergeben sich Gesamtinvestitionsmittel von 1.036.115,- €.

Zur Erlangung der maximalen Fördermittel sind demzufolge investive Mittel in einer Gesamthöhe von 1.036.115,- € in den Haushalten der Jahre 2015 und 2016, verteilt auf die einzelnen Maßnahmen, wie folgt zur Verfügung zu stellen:

2015      -  60.000,- €

2016       -976.115,- €

Der städtische Haushalt wird im Saldo der Ergebnisrechnung lediglich mit dem 10%-igen Eigenanteil der Investitionsmittel belastet (verteilt auf die jeweiligen Abschreibungszeiträume.

Demgegenüber entstehen durch die Photovoltaikanlagen rechnerisch jährliche Einsparungen in Höhe von insgesamt rund 38.280,- €.

Durch die energetischen Sanierungen im Maximilian Kolbe Gymnasium und in der Erich Kästner Grundschule werden weitere Einsparungen bei den Bewirt­schaftungs­kosten generiert, die aktuell jedoch noch nicht beziffert werden können.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtags NRW über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz KInvFöG NRW, die der Stadt Wegberg im Rahmen dieses Gesetzes voraussichtlich zur Verfügung stehenden Investitionsfördermittel in Höhe von  932.485,90 €  zuzüglich eines 10%-igen Eigenanteils der Gesamtinvestitionssumme, für die folgenden Maßnahmen zu verwenden:

  1. Energetische Sanierung des Eingangsbereichs des Maximilian Kolbe Gymnasiums
  2. Erneuerung der Heizungsanlage der Erich Kästner Grundschule
  3. Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens die entsprechenden Förderanträge zu stellen und nach Erhalt der Förderbescheide die Umsetzung der Maßnahmen vorzunehmen.

Über die weiteren Schritte des Förderverfahrens wird die Verwaltung jeweils zum geeigneten Zeitpunkt dem Ausschuss weiter berichten.

 

Loading...