Mitteilungsvorlage - VO/3249/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen des Bürgermeisters - öffentlicher Teil am 25.08.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Kenntnisnahme
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25.08.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Stand der offenen Anträge nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg
Offene Anträge nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg liegen für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nicht vor.
- Betrieb der Mensa im Schul- und Sportzentrum Wegberg
Mit Beginn des neuen Schuljahres am 12.08.2015 wird die Mensa im Wegberger Schulzentrum von der Fa. „iss was“ aus Geilenkirchen unter der Leitung der Eheleute Andrea und Frank Lenz mit einem neuen, geänderten Konzept betrieben.
Den Mensabesuchern wird weiterhin ein gesundes, ausgewogenes Mittagessen angeboten, welches von einem Zuliefercaterer (Krankenhaus Geilenkirchen/Fa. Schneebesen) zubereitet wird.
Den Schülerinnen und Schülern stehen 2 Menüs zur Auswahl; das erste Menü besteht aus 2 vegetarischen Komponenten, das zweite aus den 3 Komponenten Fleisch/Fisch, Sättigungsbeilage und Gemüse oder Salat.
Menü 1 kostet 2,50 €, für Menü 2 sind 3,50 € zu zahlen.
Des Weiteren werden frisch zubereitete, belegte Baguettes, Brötchen und Wraps sowie Obst und Salate angeboten.
Die Mensa ist montags bis freitags täglich geöffnet von 07:30 h bis 14:30 h.
Das Essen kann am selbigen Tag bis 08:00 h vorbestellt, nunmehr aber auch spontan gekauft und immer bar bezahlt werden.
- Änderung des Schulgesetzes - § 61 SchulG NRW
Durch das 12. Schulrechtsänderungsgesetz vom 25. Juni 2015 wird das in § 61 des Schulgesetzes NRW geregelte Verfahren zur Bestellung von Schulleitungen stark abgeändert:
Bisher hat die obere Schulaufsichtsbehörde der Schulkonferenz aus den Be-werbungen möglichst mindestens zwei geeignete Personen zur Wahl vorgeschlagen und die Schulkonferenz – erweitert um ein stimmberechtigtes Mitglied des Schul-trägers – hat in geheimer Wahl die Schulleiterin oder den Schulleiter ausgewählt. Hiernach hat die obere Schulaufsichtsbehörde noch die Zustimmung des Schulträgers zu der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber eingeholt, die der Schulträger verweigern konnte.
Aufgrund der Gesetzesänderung hat die obere Schulaufsichtsbehörde nunmehr der Schulkonferenz und dem Schulträger alle Bewerberinnen und Bewerber, die das Anforderungsprofil erfüllen, zu benennen, die Schulkonferenz und der Schulträger können diese Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen und innerhalb von 8 Wochen gegenüber der obere Schulaufsichtsbehörde einen begründeten, eigenen Vorschlag abgeben.
Die obere Schulaufsichtsbehörde trifft dann unter Würdigung der Vorschläge von Schulkonferenz und Schulträger die Auswahlentscheidung und teilt diese unter Angabe der Gründe beiden Gremien mit.
Aufgrund Artikel 2 Absatz 2 des 12. Schulrechtsänderungsgesetzes ist das neue Verfahren aber erst für Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern anzuwenden, die nach dem 01. Januar 2016 eingeleitet werden.
Die weitere Vorgehensweise (gemeinsames Vorstellungsgespräch und gemeinsamer Vorschlag oder nicht) soll noch mit den Schulen abgesprochen werden. Über das Ergebnis wird im Ausschuss berichtet.
- Runder Tisch Asyl
Am 28. Mai 2015 hat die erste Sitzung des „Runden Tisch Asyl“ in der Wegberger Mühle stattgefunden. Die Verwaltung hat zunächst über die aktuelle Situation in Wegberg berichtet.
Ziel dieses ersten Treffens war es, die handelnden Personen untereinander bekannt zu machen und herauszufinden, welche Hilfen die Initiativen anbieten können und was von der Stadt erwartet wird.
An dem Treffen haben neben der Verwaltung und dem Fachausschussvorsitzenden jeweils zwei Vertreter der Initiativen „Asyl in Wegberg“, der katholischen Pfarrgemeinde St. Martin, der evangelischen Kirche und der Bürgerinitiative „ZUE Wegberg“ teilgenommen.
In der Sitzung wurden bereits sehr konkrete Vereinbarungen getroffen und Projekte abgesprochen. So hat beispielsweise die Initiative „Asyl in Wegberg“ in Absprache mit der evangelischen Kirche die Sprachförderung in Form regelmäßiger Angebote als Sprachcafe eingerichtet. Die katholische Kirchengemeinde hat die „Patenschaft“ über das ehem. Pflegeheim in Tüschenbroich übernommen und auf dem Gelände der Nordstraße ein Feldstück zur Anlegung eines Bolzplatzes gerodet.
Es wurde vereinbart, sich in regelmäßigen Abständen zu treffen. Das nächste Treffen ist für den 03.09.2015 festgesetzt.
Von den Initiativen wurde eine bessere Koordination der Maßnahmen gewünscht. Dies kann bedingt durch den krankheitsbedingten Ausfall der Sozialarbeiterin zunächst nicht geleistet werden. Mit Besetzung der neuen Stelle „Flüchtlingshilfe“ soll hier die personelle Verstärkung dieses Bereiches erfolgen. Die Koordination der ehrenamtlichen Angebote ist hier ein großer Anteil des Stellenprofils.
Zum Stand der Flüchtlingsunterbringung und –situation wird in der Sitzung tagesaktuell berichtet.
- Ferienprogramm 2015
Im Rahmen des Ferienprogrammes 2015 haben an den 28 unterschiedlichen Angeboten, die an 66 Terminen stattfanden, insgesamt ca. 700 Kinder teilgenommen. Gut angekommen sind die neuen Angebote sowie die „altbewährten Lieblinge“ wie Ponyreiten und Radtouren.
Es konnte festgestellt werden, dass viele „neue“ Kinder ab 6 Jahren teilgenommen haben und die älteren Kinder, die in den letzten beiden Jahren bereits dabei waren, in diesem Jahr fehlten.
Von den Eltern wurde mehrfach nachgefragt, warum im Rahmen des Ferienprogrammes nicht auch mehr für Kinder zwischen 12 bis 16 Jahren angeboten würde, da auch die älteren Geschwister der teilnehmenden Kinder, die im letzten Jahr z.B. noch dabei waren, gerne noch mit machen würden. Hier fehlt es offensichtlich an einem abgestimmten Angebot. Dies soll im nächsten Jahr mehr Berücksichtigung finden.
Es hat sich aber in diesem Jahr auch gezeigt, dass es mit dem zur Verfügung gestellten Budget schwer ist, ein dreiwöchiges Ferienprogramm auf die Beine zu stellen. Für größere Kinder müssten die Angebote entsprechend erweitert werden, wobei sich dann wiederum die Kosten erhöhen würden.
Eine Reduzierung des Ferienprogrammes auf 2 Wochen wäre eine denkbare Lösung, wobei die Eltern mit den drei Wochen Ferienprogramm zur Betreuung ihrer Kinder rechnen, da einige Angebote auch über den ganzen Tag stattfinden und die Eltern ihre Kinder gut beschäftigt und beaufsichtigt wissen.
Sofern weiterhin ein dreiwöchiges Ferienprogramm erwünscht ist und das Ferienprogramm eventuell auch einmal etwas mehr für die älteren Kinder anbieten soll, muss über die Finanzierung nachgedacht werden. Hierzu werden in der Verwaltung verschiedene Modelle geprüft.
In diesem Jahr gab es zwei Sponsoren, die insgesamt 300,00 € als Spende geleistet haben.
- Situation im Schulzentrum
Wie bereits berichtet wurde, treffen sich nach Unterrichtsschluss bis in die Abendstunden hinein im Schulzentrum Jugendliche. Hierbei kommt es zu Sachbeschädigungen und zu einer Vermüllung des Bereiches.
Die Verwaltung hat –wie berichtet- in einem ersten Schritt Bewegungsmelder und eine zusätzliche Beleuchtung rund um die Mensa anbringen lassen. Der kommunale Ordnungsdienst hat verstärkt diesen Bereich überwacht und auch die Polizei ist verstärkt Streife gefahren.
Da es in der kürzeren Vergangenheit trotzdem wieder zum gleichen Verhalten der Jugendlichen gekommen ist, sieht die Verwaltung keine andere Möglichkeit, als eine Videoüberwachung einzurichten.
Der Fachbereich Bildung und Soziales prüft derzeit in Absprache mit der Kreispolizeibehörde die Möglichkeiten und die Kosten einer Umsetzung.
