Entscheidungsvorlage - VO/3253/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Begrenzung der Klassenstärken in Schulen des Gemeinsamen Lernens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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25.08.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) richtet die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an allgemeinbildenden Schulen „Gemeinsames Lernen“ (GL) ein.
Dies ist an den Grundschulen KGS Arsbeck und „Kastanienschule“ GGS Rath-Anhoven bereits umgesetzt. Schon jetzt besuchen zahlreiche Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten anstelle einer Förderschule diese Wegberger Grundschulen.
Insbesondere immer mehr Kinder mit den Förderbedarfen Lernen (LE), Emotionale und Soziale Entwicklung (ES) und Sprachliche Qualifikation (SQ) werden gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf unterrichtet.
Dabei gilt es zu bedenken, dass sich hieraus auch besondere Anforderungen an die Raumkapazitäten der Schulen ableiten, sich aber auch veränderte Rahmenbedingungen sowohl für die Unterrichtsgestaltung als auch die pädagogische Arbeit ergeben.
Bereits das 8. Schulrechtsänderungsgesetz hat dieser Entwicklung Rechnung getragen, indem es dem Schulträger u. a. die Möglichkeit eröffnet hat, auf die Einrichtung des GL durch Absenkung der Klassenfrequenz für die Eingangsklassen zu reagieren.
Im anliegenden Schreiben der Grundschulen in Wegberg vom 31.07.2015 beantragen diese, die Eingangsklassen mit GL in der Klassenstärke zu begrenzen. Diese Möglichkeit besteht nach den Bestimmungen des § 46 Absatz 3 SchulG NRW.
Dieser Wunsch ist nachvollziehbar, da in kleineren Klassen die zusätzlichen Anforderungen, die durch Kinder des GL natürlich entstehen, besser aufgefangen werden können.
Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler für die KGS Arsbeck und die „Kastanienschule“ GGS Rath-Anhoven auf jeweils 25 Schülerinnen und Schüler zu begrenzen. Eine Begrenzung auf eine geringere Anzahl könnte dazu führen, dass –bedingt durch einmalig geringere Anmeldezahlen- die Schülerzahl bei einzügigen Grundschulen auch unter 92 fallen könnte. In diesem Falle wäre die Fortführung als eigenständiger Standort gefährdet.
Anlagen
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(wie Dokument)
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223,2 kB
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