Entscheidungsvorlage - VO/3256/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 04.06.2015 hat die Fraktion Freie Wähler Wegberg den beiliegenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates gestellt. Hierin wird beantragt, die Erich Kästner Grundschule als zusätzliche Schwerpunktschule zu bestimmen.

 

Mit der Antragstellerin ist geklärt, dass es sich im Antrag nicht um die Errichtung einer Schwerpunktschule gem. § 20 Absatz 6 des Schulgesetzes Nordrhein Westfalen (SchulG NRW) handelt, sondern die Einrichtung eines weiteren Förderschwerpunktes als Schule des „Gemeinsamen Lernens“ (GL) gem. § 20 Absatz 5 SchulG NRW beantragt wird.

 

Die Schulaufsichtsbehörde richtet das GL mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinbildenden Schule ein, soweit diese dafür personell und sächlich ausgestattet ist oder mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet werden kann.

 

Die sächliche Ausstattung der Erich Kästner Grundschule ist durch die Stadt Wegberg sicherzustellen. Hier wird mit einem jährlichen zusätzlichem Aufwand von ca. 4.000 € gerechnet. Ob durch eine weitere GL Schule Einsparungen bei den Schülerbeförderungskosten entstehen werden, kann jetzt noch nicht ermittelt werden.

 

Das Personal ist durch das Land NRW bereitzustellen.

 

Mit dem Schulamt im Kreis Heinsberg wurde bereits über die Folgen einer Einrichtung einer weiteren GL Schule in Wegberg gesprochen. Hierin wurde deutlich, dass die zusätzlichen personellen Erfordernisse -aufgrund der angespannten Situation in der Personalversorgung mit dem erforderlichen Lehrpersonal- Auswirkungen auf bereits bestehende GL Schulen haben könnten.

 

Eine Einrichtung von GL an einer weiteren Grundschule erscheint nur sinnvoll, wenn alle Beteiligten zustimmen. Die Verwaltung schlägt daher vor, weitere Gespräche mit dem Schulamt im Kreis Heinsberg und den Schulleiterinnen der beteiligten Grundschulen zu führen und eine Übereinkunft in der Sache zu erzielen. Eine Umsetzung könnte frühestens zum nächsten Schuljahr erfolgen, so dass für diese Vorgehensweise auch genügend Zeit bleibt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der Schulaufsicht und den beteiligten Grundschulen zu führen, um das stadtweite Konzept zur Ausstattung mit Schulen des Gemeinsamen Lernens um einen weiteren Standort zu ergänzen. Über die Ergebnisse der Gespräche soll dann im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport berichtet werden.

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Anlagen

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