Entscheidungsvorlage - VO/3235/15
Grunddaten
- Betreff:
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Verzicht auf die Vergabe des Ehrenpreises der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Vorberatung
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18.08.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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01.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wegberg hat am 16.12.2003 die Einführung eines „Ehrenpreises der Stadt Wegberg“ beschlossen. Gleichzeitig hat er den Ehrenpreis als festen Bestandteil in Artikel 6 Abs. 3 der Hauptsatzung aufgenommen. Mit dem Preis sollen Personen geehrte werden, die sich in ganz besonderer Weise im ehrenamtlichen Bereich einsetzen oder eingesetzt haben, und zwar ohne auf Grund ihrer Funktion dazu verpflichtet zu sein.
Der Preis wurde seit 2003 jährlich vergeben. Lediglich 2012 ist eine Vergabe nicht erfolgt. In den Jahren 2006 und 2013 erfolgte zusätzlich die Vergabe eines Sonderpreises an die Elterngruppe „Kids Aktiv“ bzw. an „Angerdorf Rickelrath e.V.“)
Der Preisträger erhält neben einer Silber-Plakette noch eine Anstecknadel.
Im Jahre 2013 betrugen die Aufwendungen für die Ehrenpreise (Plakette, Gravur, Anstecknadel) und die Gestaltung der Preisübergabe (Blumen, Präsente, Verköstigung) in der Summe 2.200,00 €, im Jahre 2014 waren es ca. 1.600,00 €.
Durch das Ehrenpreiskomitee wurde bisher immer eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen. Die vorausgehende Diskussion und Einigung innerhalb des Komitees auf einen gemeinsamen Vorschlag, ist jedoch in den letzten Jahren immer vielschichtiger geworden.
Die Verwaltung spricht sich mit Blick auf die mit der Vergabe des Ehrenpreises verbundenen Kosten und die verstärkte Diskussion im Bezug auf den jeweiligen Preisträger dafür aus, den Ehrenpreis für die Jahre 2015 bis 2017 nicht auszuschreiben und damit die Vergabe für diesen Zeitraum auszusetzen.
Durch die neuen Vergabezeiträume möchte die Stadt Wegberg das ehrenamtliche Engagement der zu ehrenden Personen noch mehr in den Vordergrund rücken.
Diese fördern hierdurch in erheblichem Maße das soziale Miteinander und tragen dadurch zur Steigerung der Lebensqualität in Wegberg bei.
Durch die Verlängerung des Vergabezyklus soll auch die Wertigkeit des Preises gesichert werden.
Im Jahre 2018 und dann alle vier Jahre soll eine erneute Ausschreibung und Vergabe des Ehrenpreises der Stadt Wegberg erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Aufwendungen für den Ehrenpreis und die mit seiner Übergabe verbundenen Kosten würden für die Jahre 2015 bis 2017 entfallen. Ferner würden in diesem Zeitraum keine Personal- und Sachkosten für die Abwicklung des Ausschreibungsverfahrens anfallen.
Alternativen:
-Keine-
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg …
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt …
… die Ausschreibung des Ehrenpreises der Stadt Wegberg für die Jahre 2015 – 2017 auszusetzen.
Im Jahre 2018 und dann alle vier Jahre soll dann eine erneute Ausschreibung des Ehrenpreises der Stadt Wegberg vorgenommen werden.
