Entscheidungsvorlage - VO/3236/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) haben Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände als Aufgabenträger zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) jeweils einen Nahverkehrsplan aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben.

Der Nahverkehrsplan 2016 soll den bisher geltenden Nahverkehrsplan 2008, der bis zur Beschlussfassung der Fortschreibung gültig ist, fortführen. Dieser bildet die Grundlage für die Vergabe der neuen Verbundverträge im Jahr 2017.

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2016 hat insbesondere das Ziel, die Angebote  nachfrageorientiert weiter zu entwickeln, gleichzeitig aber auch eine angemessene Grundversorgung zu gewährleisten. Durch eine Optimierung des Netzes, insbesondere durch Verbesserungen der Verknüpfung von Bus- und Bahnangeboten, und die weitere Ausgestaltung des Multibusses soll der ÖPNV im Gebiet des Kreises Heinsberg gestärkt und für den Bürger attraktiv gestaltet werden. Einen wesentlichen Baustein des Nahverkehrsplanes stellt das Zielnetz 2018 dar, welches die zukünftige Angebotsstruktur (Liniennetz) und das zukünftige Angebotsprofil (Qualitätsanforderung) definiert. Das Zielnetz 2018 bildet gleichzeitig die Basis für die Neuvergabe der öffentlichen Straßenpersonen-nahverkehrsleistungen (ÖSPV-Leistungen) im Kreis Heinsberg.

Die gesetzliche Vorgabe für die Nutzung des ÖPNV bis zum Jahr 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen, stellt für den Nahverkehrsplan 2016 eine wichtige Rahmenbedingung dar. Größter Handlungsbedarf besteht hierbei im Bereich der Haltestelleninfrastruktur. Der Nahverkehrsplan 2016 skizziert einen Weg, wie in enger Zusammenarbeit zwischen Baulastträgern, dem Aufgabenträger, den Verkehrsunternehmen und dem AVV dieses Ziel erreicht  werden soll.

Die im Nahverkehrsplan 2008 geplanten Leistungsanpassungen für die Betriebsjahre 2009 und 2010 wurden nahezu alle fristgerecht umgesetzt. Aufgrund einer Vielzahl von Änderungen in der Schullandschaft des Kreises Heinsberg, sei es durch Schulschließungen oder durch Schulangebotserweiterungen haben sich im Bereich der Schülerbeförderungen viele Änderungen in den laufenden Jahren im gesamten Netz ergeben. Zum Dezember 2013 wurde die Schienenstrecke Heinsberg-Lindern reaktiviert. Der Multibus wurde in den Jahren 2009/2010 kreisweit ausgebaut, nicht nur an den Wochenenden, auch abends bis 22.00 Uhr.

 

Der Multibus ist als bedarfsorientiertes ÖSPV-Angebot mit einer 60-minütigen Vorlaufzeit kreisweit per Anruf (02431-886688) zu den folgenden Zeiten zu bestellen:

montags bis freitags:20.00 Uhr bis 22.00 Uhr

samstags:06.30 Uhr bis 22.00 Uhr

sonn- und feiertags:09.00 Uhr bis 22.00 Uhr

 

Im Jahre 2004 wurde der Multibus im Kreis Heinsberg von 25.368 Personen benutzt, im Jahre 2014 von 114.416 Personen. Bei der Verkehrsmittelverfügbarkeit zeichnet sich der Kreis Heinsberg durch einen hohen Anteil an Haushalten mit Pkw’s aus. Insgesamt besitzen 92 % der Haushalte im Kreis Heinsberg mindestens ein Auto. Somit können nur 8 % der Haushalte als autofrei eingestuft werden. In der Stadt Wegberg werden kurze Wege gerne zu Fuß (12 %) oder mit dem   Fahrrad   (17 %) erledigt. Dies ist bei der Nahmobilität der höchste Fahrradanteil im gesamten Kreisgebiet.

Auf dem Gebiet der Stadt Wegberg sind im Bereich des ÖPNV im Nahverkehrsplan 2016 keine wesentlichen Änderungen vorgesehen. Aufgrund der Entwicklung von Schülerzahlen können sich bei den Schülerverkehren Änderungen ergeben. Diese sind in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Schulträgern vorzunehmen. Ab dem Fahrplanwechsel 12/2017 verkehren Züge auf der Strecke Mönchengladbach nach Dalheim (RB34) montags bis freitags im durchgehenden Stundentakt. Zudem wird täglich eine zusätzliche Fahrt ab ca. 22.30 Uhr von Mönchengladbach nach Dalheim angeboten. Der Fahrplan der Linie 413 Wegberg-Dalheim-Wassenberg-Heinsberg wird entsprechend der vorgesehenen Änderungen bei der RB34 ab 2018 angepasst. Eine Überprüfung der Linien 418 (Erkelenz-Oerath-Schwanenberg-Tüschenbroich-Wegberg), und 408 (Erkelenz-Oerath-Wegberg-Niederkrüchten) soll im Jahr 2016 durchgeführt werden.

 

Aufgrund demografischer Entwicklungen und der sich daraus ergebenden Veränderungen in der Schullandschaft wird der Nahverkehrsplan häufigeren Veränderungen ausgesetzt sein und somit immer wieder den sich ergebenden Bedürfnissen angepasst werden. Auch in Zukunft wird es nicht möglich sein, aufgrund der räumlichen Struktur des Kreises Heinsberg einen kostendeckenden ÖPNV zu erreichen. Die Verluste konnten zwar im Zeitraum von 2008 (5,65 Mio. €) bis 2014 auf 4,97 Mio. € trotz steigender Personalkosten und Energiekosten gesenkt werden, die Prognose für den Zeitraum von 2015  (5,79 Mio. €) bis 2019 (6,67 Mio. €) lassen jedoch wieder eine Steigerung befürchten. Mit Blick auf die räumliche Struktur des Kreises Heinsberg und die Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge im Bereich des ÖSPV ist auch in den nächsten Jahren nicht von einem kostendeckenden ÖSPV auszugehen. Vielmehr wird Ziel die Senkung des Defizits bzw. die Verhinderung von Defizitsteigerungen unter strikter Beachtung der Aufgabenerfüllung im Bereich der Daseinsvorsorge sein.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.08.2015 ist kein Beschluss gefasst worden. Die Fraktionen sind von der Verwaltung gebeten worden, Vorschläge zur Ergänzung des Beschlussvorschlages schriftlich vorzulegen. Lediglich eine Faktion hat hiervon Gebrauch gemacht.

 

Die Gesamtfassung des Entwurfs des Nahverkehrsplans 2016 ist den Fraktionen im Ratsinformationssystem bzw. als CD zur Verfügung gestellt worden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Keine

 

Alternativen:

 

Keine

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt folgende Stellungnahme, die dem Kreis Heinsberg zugeleitet werden soll:

Die Stadt Wegberg begrüßt ausdrücklich die Erweiterung des Angebots auf der Strecke der RB 34 Mönchengladbach nach Dalheim. Die sich hieraus ergebende Anpassung bei der Linie 413 ab dem Fahrplanwechsel 2018 ist sinnvoll. Eine Überprüfung der Linien 408 (Erkelenz-Oerath-Wegberg-Niederkrüchten) und 418 (Erkelenz-Oerath-Schwanenberg-Tüschenbroich-Wegberg) darf jedoch nicht zu einer Einstellung dieser Linien führen. Eine Einstellung dieser Linien würde zu einer besonderen Härte für die Bürger führen, die auf den ÖPNV angewiesen sind. Die Einrichtung eines Multibussystems ist aus Sicht der Stadt Wegberg kein adäquater Ersatz. Zwecks besserer Erreichbarkeit der einzelnen Ortsteile ist der Betrieb eines Stadtbusses in Wegberg sinnvoll.

 

Die „Zentrale Unterbringungseinrichtung  für asylbegehrende Ausländer“ im Stadtteil Petersholz, die am 01. September 2015 in Betrieb gegangen ist, sollte an das Netz des ÖPNV angeschlossen werden.

 

Im Gewerbe- und Industriegebiet Wegberg-Wildenrath werden rd. 1.300 Menschen beschäftigt. Aus diesem Grund sollte die Streckenführung der Linie 413 (Wassenberg-Wildenrath) dahin geändert werden, dass die drei Kreisverkehre im Verlauf der Friedrich-List-Allee regelmäßig, und nicht nur zweimal am Tag, angefahren werden.

 

Der Rat der Stadt Wegberg bittet den Kreis Heinsberg nachdrücklich, auf eine weitere Ausdünnung des ÖPNV-Netzes zu verzichten und die Linien 408 und 418 weiter zu betreiben.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...