Mitteilungsvorlage - VO/3186/15
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilung betreffend "Weitere Nutzung des Sportplatzes Arsbeck"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Kenntnisnahme
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29.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Sportplatz in Arsbeck an der Helpensteinstraße wird in seiner derzeitigen Größe als Fußballplatz nicht mehr benötigt.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, den rückwärtigen Bereich in einer Größe von 8.400 qm als Ergänzung zum angrenzenden FFH-Gebiet im Herbst 2015 aufzuforsten und den vorderen Bereich als Kleinspielfeld in einer Größe von 2.800 m² herzurichten.
Der derzeitige kostenintensive Pflegeaufwand der Gesamtfläche kann so reduziert und zusätzlich, neben einer ökologischen Aufwertung, Ökopunkte geschaffen werden. Diese Ökopunkte können im Rahmen der stadteigenen Bauleitplanung genutzt oder an externe Planungsträger gewinnbringend veräußert werden.
Durch die Aufforstung wird eine Abwertung des Grundstücks erforderlich (vgl. § 35 Abs.6 GemHVO). Es ist eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von ca. 26.590,00 € vorzunehmen (5,75 €/m² → 0,70 €/m² - Der Wert ergibt sich aus der bilanziellen/katastermäßigen Erfassung). Außerdem fallen für das Kleinspielfeld Bewirtschaftungskosten an.
In ihrem aktuellen Prüfbericht fordert die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) die Erarbeitung eines Sportstättenbedarfsplans. Insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklungen (Rückgang bei den Zahlen der Kinder- und Jugendlichen) und eines sich ändernden Sport- und Freizeitverhaltens sollten die Außensportstätten kritisch hinterfragt und analysiert werden. Mit der Fertigstellung des Sportplatzkatasters sollte die Stadt dieses nutzen und eine Sportentwicklungsplanung mit einer Bedarfsanalyse erstellen und Einsparmöglichkeiten konsequent umsetzen.
