Mitteilungsvorlage - VO/3268/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmenkatalog des Haushaltssicherungskonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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01.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Mitglieder des Rates und der Verwaltung haben am 15.8.15 in einer Klausurtagung in interfraktionell besetzten Arbeitsgruppen, moderiert durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA), Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes beraten.
Die Fraktionen haben bis zum 21.08.15 Gelegenheit erhalten, Rückmeldungen zu den diskutierten Maßnahmen an die Verwaltung zu geben. Von dieser Möglichkeit haben die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP Gebrauch gemacht. Die Verwaltung hat diese Rückmeldungen in die beigefügte Übersicht eingearbeitet.
Die Übersicht beinhaltet auch die weiteren Maßnahmen, die die Teilnehmer der Ratsklausur am 15.8.2015 entwickelt haben.
- Schulstandortoptimierung infolge des demographischen Wandels
- Reduzierung von Turnhallen
- Optimierung des Kostendeckungsbeitrages des Hallenbades
Die Berechnung der Konsolidierungswerte dieser Maßnahmen ist in diesem knappen Zeitfenster nicht abschließend möglich gewesen. Unter dem Hinweis, dass die HSK-Maßnahmen jedes Jahr auf dem Prüfstand stehen und die Konsolidierungswerte ebenfalls jährlich evaluiert werden, hat die Verwaltung u.a. Zahlen aus dem aktuellen GPA-Bericht zugrunde gelegt. Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit dem Ergebnis vom 15.8.2015.
Die vereinbarten Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes bedeuten für die Menschen im Stadtgebiet starke Einschnitte. Die Konsolidierung des Haushaltes und die damit verbundene Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes kann nur gemeinsam bewerkstelligt werden und ist ein stetig fortzuschreibender Prozess.
Der Zeitplan für die Verabschiedung des Haushaltssicherungskonzeptes in Einheit mit der Haushaltssatzung sieht vor, dass die Zuleitung des bestätigten Satzungsentwurfs an den Rat in der 40. Kalenderwoche erfolgt. Die Beratung soll in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 27.10.2015 erfolgen. Am 12.11.15 ist der Beschluss über die Haushaltssatzung im Rat vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,7 kB
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