Empfehlungsvorlage - VO/3269/15
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Aktiv für Wegberg betreffend Finanzierung des Baus der L117 neu
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- Sonja Kühlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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01.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktion Aktiv für Wegberg beantragt, dass sich die Verwaltung weiterhin dafür einsetzt, dass für den Bau der L117 neu (Ortsumgehung Ratheim – Millich) keine Mittel aus der Kreisumlage von der Stadt Wegberg verwendet werden.
Der Rat hat den Antrag in seiner Sitzung am 10.03.2015 in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Unter Bezugnahme auf die Nachfrage im Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 18.08.15, erfolgt die Beantwortung nun aus zeitlichen Gründen im Rat.
Der Kreistag hat am 12.03.2015 beschlossen, dass sich der Kreis Heinsberg mit einem Festbetrag von zwei Millionen Euro am Bau der Ortsumgehung von Ratheim und Millich (L 117 neu) beteiligt.
Auf Rückfrage erklärte der Kreiskämmerer, Herr Schöpgens, dass ab dem Jahr 2018 ein jährlicher Aufwand für den Kreis in Höhe von 50.000 € entsteht. Dieser Aufwand wird auf alle Kommunen umgelegt und führt nicht zu einem sprunghaften Anstieg der Kreisumlage. Die Verteilung der Umlage richtet sich nach der Finanzkraft der einzelnen Städte. Die Gemeinden werden zur Finanzierung der Kreisaufgaben herangezogen, ohne dass es darauf ankommt, in welchem Umfang die einzelne Gemeinde von den jeweiligen Kreisleistungen profitiert.
Die L117 ist eine von nur zwei neuen Straßenbauvorhaben in NRW, welche das Land auf seiner Vorhabensliste für die Jahre 2015-2017 belassen hat. Hierbei hat die Finanzierungsbeteiligung des Kreises sicher eine Rolle gespielt.
Letztendlich haben auch die Wegberger Bürgerinnen und Bürger einen Vorteil an dem Ausbau der L117 in der Nachbarstadt, da vor allem die Wildenrather und Dalheimer die Ortschaft Ratheim umfahren können. Weiterhin führt die nunmehr gesichtete Linienführung dazu, dass der Bund die Planung für die Weiterführung der B221 n mit der Ortsumfahrung Wassenberg ab Wildenrath abgeschossen hat und in Kürze mit der Umsetzung begrinnt. Hierdurch profitiert auch die Stadt Wegberg durch eine bessere Anbindung des „Wegberger Ovals“. Nach Abwägung dieser beiden Faktoren ist es auch aus Sicht der Verwaltung vertretbar, eine verhältnismäßig geringe Steigerung der Kreisumlage ab 2018 in Kauf zu nehmen.
Der Bürgermeister hat sowohl in der Hauptbeamtenverwaltungskonferenz sowie bei der Aufstellung des Kreishaushaltes seine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorgehen zum Ausdruck gebracht.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, unabhängig von einer Prüfung der Erfolgsaussichten, keine Rechtsmittel gegen den Festsetzungsbescheid der Kreisumlage ab 2018 einzulegen. Es könnte im Rahmen des Aufstellungsverfahrens der Haushaltsatzung und des Benehmverfahrens zum Kreishaushalt Stellung bezogen werden. Durch § 55 KrO wird den Gemeinden die Gelegenheit gegeben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes Stellung zu nehmen. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Allerdings wird eine Beschwerde wegen des Umsetzungsfortschritts keine Änderung des Beschlusses über die Mitfinanzierung herbeiführen. Es könnte aber ein Hinweis sein, dass die Stadt aufgrund ihrer Finanzlage diese Ausgabenpolitik zukünftig nicht mehr tragen kann.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird den Kreis im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten darauf hinweisen, dass die Stadt Wegberg aufgrund ihrer Finanznot zukünftig nicht mehr in der Lage ist, über die Umlage solche Projekte mitzufinanzieren. Es wird hierzu bewusst ein Gespräch mit dem Landrat und dem Kreiskämmerer gesucht.
Anlagen
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(wie Dokument)
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372,6 kB
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