Mitteilungsvorlage - VO/3260/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 21.01.2015 hat die CDU-Fraktion den beigefügten Antrag gestellt. In Absprache mit dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Herrn Gellissen, ist es ausreichend, den Antrag in Form einer Mitteilung zu beantworten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das von der CDU-Fraktion geforderte Vorgehen in Bezug auf kreditfinanzierte Investitionen entspricht im Grundsatz der Regelung des § 86 Gemeindeordnung. Die Gemeinden sollen hiernach den gesamten Lebenszyklus des Investitionsgutes und die Nachhaltigkeit ihrer Haushaltswirtschaft bewerten, um ein Wirtschaften zu Lasten künftiger Generationen zu vermeiden.

Kredite sind bei der Einnahmebeschaffung nachrangig und dürfen nur unter der Voraussetzung des § 77 Abs. 3 GO aufgenommen werden.

 

Die Stadt Wegberg stellt die Investitionsmaßnahmen im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015 nun transparenter dar, sodass investive Zuschüsse und Beiträge für einzelne Maßnahmen ersichtlich werden.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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