Ergänzungsvorlage - VO/3241/15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisatorische Planung zur künftigen Besetzung der Stelle Stadtkämmerer (m/w) / Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Ergänzungsvorlage
- Federführend:
- Sachgebiet: Personalwesen
- Finale Freigabe:
- Arndt, Jörg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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01.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird auf die Vorlage VO/3241/15 aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.08.2015 verwiesen.
In der Sitzung erfolgte die Bitte an die Verwaltung, eine Gegenüberstellung der entstehenden Personalkosten vorzunehmen, da sowohl eine Besetzung mit einem Beamten (m/w), als auch mit einer/einem tariflich Beschäftigten nach dem TVöD dem Grunde nach möglich ist.
Während im Beamtenbereich neben der jeweiligen Besoldung nach dem „Übergeleiteten Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (ÜBesG NRW)“ einschließlich Stellenzulage und evtl. Familienzuschlag auch Rückstellungen für die Pension und Beihilfen zu veranschlagen sind (abzüglich evtl. Erstattungsleistungen vorheriger Dienstherren), müssen im Bereich der tariflich Beschäftigten neben dem Entgelt nach dem TVöD auch die zusätzlichen Arbeitgeberkosten im Rahmen der Sozialversicherung und Zusatzversorgung beachtet werden.
Die Verwaltung hat hierzu Musterberechnungen gemäß der beigefügten Anlagen vorgenommen.
Bei einer Stellenbesetzung mit einer/einem tariflich Beschäftigten nach dem TVöD und einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe (EG) 14 sind die jährlichen Personalaufwendungen stark abhängig von der Person des Bewerbers (m/w) und liegen brutto einschließlich des Arbeitgeberaufwandes zwischen 61.156,38 € (bei EG 14 Stufe 1) und 91.551,77 € (bei EG 14 Stufe 6).
Stufe 1 wird bei Berufsanfängern gewährt, Stufe 2 bei einer Anrechnungszeit einer der neuen Stelle dienlichen Vortätigkeit von mindestens einem Jahr sowie Stufe 3 bei einer entsprechenden Vortätigkeit über eine Dauer von mindestens drei Jahren.
Grundsätzlich können bei einer Vorbeschäftigung bei einem Arbeitgeber im Bereich des TVöD die bereits erworbenen Stufen anerkannt und quasi „mitgenommen“ werden, ein Anrecht darauf besteht jedoch nicht.
Anderenfalls dürfte ein geeigneter Bewerber (m/w) kaum bereit sein, bei einer bereits erreichten Stufe 5 eine neue Tätigkeit mit Stufe 3 (und einem Verdienstverlust von brutto ca. 925,00 € monatlich) zu beginnen.
Nach Einschätzung der Verwaltung dürfte es realistisch sein, mit Personalkosten im Bereich des TVöD in Höhe von jährlich 75.000,-- € + X zu kalkulieren, zumal die Stelle „Stadtkämmerer (m/w)“ kaum mit einer/einem Berufsanfänger(in) besetzt werden dürfte.
Im Beamtenbereich sind die Personalaufwendungen ebenfalls sehr stark von den persönlichen Voraussetzungen des Bewerbers (m/w) und der Frage nach der individuellen Besoldungsgruppe / Laufbahn abhängig.
Hier wird auf die beiden Musterberechnungen mit der Einschränkung verwiesen, dass die letztlich tatsächlichen Aufwendungen kaum zu prognostizieren sind, da die individuellen persönlichen Verhältnisse des künftigen Stelleninhabers (m/w) nicht bekannt sind.
Die beigefügten Berechnungen beziehen sich auf zwei Musterfälle (A 13 Stufe 10 bzw. A 14 Stufe 9 mit identischen familiären Verhältnissen bezogen auf den Familienzuschlag). Hieraus ist ersichtlich, dass die Personalaufwendungen zwischen 75.000,00 € und 80.000,00 € jährlich liegen.
Im Falle einer externen Besetzung mit einem Beamten (m/w) käme je nach Besoldungsgruppe noch ein einmaliger Rückstellungsaufwand abzüglich der Erstattungsleistung des abgebenden Dienstherrn hinzu, der jedoch von den individuellen persönlichen Voraussetzungen des künftigen Stelleninhabers (m/w) abhängt.
Ergänzend zur Vorlage VO/3241/15 schlägt die Verwaltung vor, die Findungskommission zur Besetzung der Stelle „Stadtkämmerer (m/w)“ um die Person der Leiterin der Örtlichen Rechnungsprüfung zu erweitern, da hier aufgrund der hohen Fachlichkeit eine Unterstützung der Kommission erfolgen kann.
Anlagen
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1
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39,5 kB
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öffentlich
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55,2 kB
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