Mitteilungsvorlage - VO/0469/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau von Obdachlosenunterkünften; Fragen der CDU-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II; Gebäudewirtschaft; Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HF)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
05.06.2007
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Bezug auf die
Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 23.01.2007 hat die CDU-Fraktion
folgende Fragen gestellt:
- Im Sachverhalt ist die Rede von 5 Objekten für
Obdachlose. Welche sind dies und wo befinden sich die Häuser / Wohnungen?
- In welchem baulichen Zustand befinden sich die
nicht in der Vorlage erwähnten Unterkünfte?
- Wie ist die Auslastung (Belegung) aller Häuser
mit Obdachlosen derzeit?
- Wie ist das Verhältnis Einzelperson / Familien?
- Wie ist die Belegungsentwicklung in den letzten
Jahren?
- Werden auch Mietwohnungen auf dem allgemeinen
Wohnungsmarkt durch die Stadt angemietet, um drohende Obdachlosigkeit zu
vermeiden?
- Wenn ja, in welchem Umfang ?
- Von welchen Kriterien ist es abhängig, ob die
Stadt verpflichtet ist, eine Betreuung der in diesen Unterkünften
untergebrachten Personen zu gewährleisten?
- Ist ein Wegfall der bisherigen in der Vorlage
genannten Standorte denkbar?
- Wenn ja, gibt es bereits alternative Nutzungs-
bzw. Planüberlegungen?
Die
Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu 1: Im
Sachverhalt (Vorlage zur HFA-Sitzung 23.01.2007) ist die Rede von 5 Objekten
für Obdachlose. Welche sind dies und wo befinden sich die Häuser / Wohnungen?
Es handelt sich um die
Gebäude
- Klinkumer Hof 12, 14 und 16,
- In Gerichhausen 61 und 65,
- Philosophenweg 88,
- In Gerichhausen 47,
- Holtum, Marktstraße 3
Darüber hinaus ist in
diesem Zusammenhang auch das Übergangsheim in Arsbeck, Heiderstraße 200, zu
nennen.
Zu 2: In welchem baulichen
Zustand befinden sich die nicht in der Vorlage erwähnten Unterkünfte?
In der Vorlage zur
HFA-Sitzung 23.01.2007 ist ausschließlich auf die Häuser „Klinkumer Hof
12, 14 und 16“ sowie „In Gerichhausen 61 und 65“ eingegangen
worden. Zum baulichen Zustand der übrigen Gebäude ist Folgendes zu sagen:
Philosophenweg 88
Das Wohnhaus ist in einem
dem Alter entsprechenden bewohnbaren Zustand mit normalem Sanierungsbedarf im
Innenraumbereich. Für die Fassade ist ein Außenanstrich erforderlich. Außerdem
stehen kleinere Reparaturen im Dachbereich an (neue Dachrinnen, Traufbleche und
Fallrohre). Für beide Außengewerke ist eine Einrüstung erforderlich; die
Arbeiten sind deshalb zweckmäßigerweise zeitlich zusammenhängend durchzuführen
(Kosten ca. 24.000 €; alternativ bei kompletter Außenwärmedämmung ca.
60.000 €).
Durch Ausbau des
Dachgeschosses können zusätzlich ca. 100 qm Wohnfläche (zur Unterbringung von
Einzelpersonen) geschaffen werden (Kosten rund 120.000 €).
In Gerichhausen 47
Für das Übergangsheim
„In Gerichhausen 47“ besteht ein normaler Sanierungsbedarf im
Innenraum- und Dachbereich. Die Außenfassade zeigt Verwitterungsschäden im
Bereich der Sichtbetonflächen und der Verblendungsflächen. Hier sind eine
Betonsanierung und eine Neuverfugung der Verblendungsflächen erforderlich. Bei
allen Fenstern und Holzaußenflächen ist gleichzeitig ein Anstrich
durchzuführen. Auch hier ist eine Einrüstung erforderlich. Die Sanierungskosten
betragen rund 35.000 €.
Holtum, Marktstraße 3
Das Übergangsheim Holtum ist
ein Altbau (ehemalige Volksschule), bei dem eine Komplettsanierung
unwirtschaftlich wäre. Aus diesem Grund wurden nur die unbedingt notwendigen
Reparaturen ausgeführt. Der Fachbereich „Gebäudewirtschaft“
empfiehlt, das Gebäude abzubrechen.
Arsbeck, Heiderstraße
200
Für das Objekt
Heiderstraße 200 wurden von der Gemeindprüfungsanstalt Sanierungskosten von
rund 1.000.000 € ermittelt.
Zu 3 und 4: Wie ist die
Auslastung (Belegung) aller Häuser mit Obdachlosen derzeit? Wie ist das
Verhältnis Einzelperson / Familien?
|
Objekt |
Vorhandene Wohnungen |
Derzeitige
Belegung |
|
Klinkumer Hof 12 |
4 |
3 Wohnungen (3
Einzelpersonen) Es können noch 4
Einzelpersonen untergebracht werden. |
|
Klinkumer Hof 14 |
1 |
Die Wohnung ist wegen
des schlechten Bauzustandes nicht benutzbar. |
|
Klinkumer Hof 16 |
4 |
Die Wohnungen sind
wegen des schlechten Bauzustandes nicht benutzbar. |
|
In Gerichhausen 61 |
4 |
2 Wohnungen (2
Einzelpersonen) Die übrigen
Wohnungen können wegen des schlechten Bauzustandes nicht benutzt werden. |
|
In Gerichhausen 65 |
4 |
1 Wohnung (1
Einzelperson) Es können noch 5
Einzelpersonen und eine Familie mit max. 3 Personen untergebracht werden. |
|
Philosophenweg 88 (vornehmlich
für Aussiedler) |
4 |
1 Wohnung (Familie
mit 4 Personen) |
|
In Gerichhausen 47 (Übergangsheim
für ausländische Flüchtlinge) |
2 |
2 Wohnungen (2
Familien mit igs. 8 Personen). |
|
Holtum, Marktstr. 3 (Übergangsheim
für ausländische Flüchtlinge) |
8 Zimmer |
16 Personen |
|
Arsbeck Heiderstraße 200 *) (Übergangsheim
für ausländische Flüchtlinge) |
76 Zimmer |
28 Personen (in 6
Familien) 32 Einzelpersonen zusammen 60
Personen (59 Asylbewerber und 1 Obdachloser) |
*) Das Übergangsheim für ausländische Flüchtlinge in Arsbeck,
Heiderstraße 200, darf laut Genehmigung der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben vom 15.05.2007 für die vorübergehende Unterbringung von
Obdachlosen genutzt werden.
Zu 5: Wie ist die Belegungsentwicklung in den
letzten Jahren?
Die
Belegungsentwicklung wird durch die nachfolgende Tabelle verdeutlicht.
|
Stichtag |
Einzelpersonen |
Haushalte mit mehreren Personen |
Personen Insgesamt |
|
30.06.2000 |
12 |
5 |
32 |
|
30.06.2001 |
13 |
5 |
28 |
|
30.06.2002 |
16 |
4 |
34 |
|
30.06.2003 |
14 |
4 |
26 |
|
30.06.2004 |
15 |
4 |
27 |
|
30.06.2005 |
11 |
3 |
22 |
|
30.06.2006 |
13 |
1 |
17 |
Anmerkungen:
Kurzfristige
Belegungen im Laufe eines Jahres sind nicht enthalten.
In der letzten Zeit
haben mehrere Obdachlose eine Unterbringung wegen des schlechten baulichen
Zustandes der Unterkünfte abgelehnt.
Durch den Einsatz der
Sozialarbeiterin konnten in den letzten Monaten einige Obdachlose auf dem
freien Wohnungsmarkt untergebracht werden.
Zu 6 und 7: Werden auch
Mietwohnungen auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt durch die Stadt angemietet, um
drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden? Wenn ja, in welchem Umfang ?
Mietwohnungen des
freien Wohnungsmarktes wurden zur Unterbringung obdachloser Personen bislang
nicht von der Stadt angemietet.
Im Jahr 2006 wurde
eine schwerbehinderte Person in ihre bisherige Wohnung wieder eingewiesen, da
die Stadt Wegberg zum Zeitpunkt der Zwangsräumung keine behindertengerechte
Obdachlosenunterkunft zur Verfügung stellen konnte. Mittlerweile wurde im Haus
„Klinkumer Hof 12“ eine Wohnung behindertengerecht umgebaut.
Zu 8: Von welchen Kriterien ist
es abhängig, ob die Stadt verpflichtet ist, eine Betreuung der in diesen
Unterkünften untergebrachten Personen zu gewährleisten?
In den genannten
Obdachlosenunterkünften finden regelmäßige Kontrollen durch die Hausmeister des
Übergangsheimes für Asylsuchende statt. Insbesondere sollen hierbei eventuelle
bauliche Mängel frühzeitig festgestellt werden. Ebenfalls soll hierdurch die
Sicherheit und Ordnung in den Unterkünften gewährleistet werden.
Die soziale Betreuung
erfolgt durch eine Sozialarbeiterin, da bei dem Personenkreis häufig
Alkoholprobleme, psychische Erkrankungen und Schwerbehinderungen zu beobachten
sind. Hier erfolgt auch im Rahmen einer sozialen Integration eine Hilfestellung
bei der Wohnungs- und Arbeitssuche.
Zu 9 und 10: Ist
ein Wegfall der bisherigen in der Vorlage genannten Standorte denkbar?
Wenn ja, gibt es bereits
alternative Nutzungs- bzw. Planüberlegungen?
Es wird auf die
Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung am 10.05.2007 hingewiesen. Der Ausschuss hat die
Verwaltung beauftragt,
Ø
die bisherigen
Standorte Philosophenweg sowie Klinkum und Gerichhausen in reduzierter Form
beizubehalten und
Ø
Möglichkeiten
einer dezentralen Unterbringung von Obdachlosen zu untersuchen und dabei auch
auf die Anmietung von Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt einzugehen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt
Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fragen und Antworten entsprechend
dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom
10.05.2007 in die Untersuchung von Möglichkeiten einer dezentralen Unterbringung
von Obdachlosen einzubeziehen und dabei auch auf die Anmietung von Wohnungen
auf dem privaten Wohnungsmarkt einzugehen.
