Entscheidungsvorlage - VO/3274/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat am 17.08.2015 die beigefügte Anfrage gem. § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg eingereicht.

 

Die Verwaltung nimmt zur o.g. Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt Stellung:

 

a)      Halten Sie die Form der Information des Rates über das Projekt „Antrag Entwicklung altengerechte Quartiere“ für ausreichend?

Falls ja, begründen Sie bitte Ihre Aussage substantiiert.

Fall nein, welche konkreten Vorstellungen haben Sie, um zukünftig den Rat über derartige Projekte angemessen zu informieren?


Bislang wurde der Förderantrag zur Quartiersentwicklung noch nicht durch den Kreis Heinsberg beschieden, so dass eine vollständige Information des Rates noch nicht erfolgen konnte. Die Verwaltung hat sich daher nochmals an den Kreis Heinsberg gewandt und um Übersendung des Bescheides gebeten.

 

b)     Weshalb hat die Stadt Wegberg auf eine persönliche Vorstellung in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.04.2015 verzichtet?

 

Der Kreis Heinsberg hat am 30.03.2015 mit Bezug auf die Förderrichtlinien des Projektes mitgeteilt, dass zur Umsetzung der Quartiersentwicklung für den Förderzeitraum eine Person beschäftigt sein muss, die über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Sozialraumgestaltung/Quartiersentwicklung verfügt. Ausweislich des Antrages der Stadt Wegberg war zu diesem Zeitpunkt lediglich ein halber Stellenanteil vorgesehen.

 

Der Antrag hatte daher nach Einschätzung des Kreises Heinsberg „wenig Aussicht auf Weiterleitung an die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf“.

 

c)      Wer hat den Verzicht entschieden?

 

Die weitere Vorgehensweise wurde in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 30.03.2015 beraten und man hatte sich darauf verständigt, dass in Anbetracht der geringen Erfolgsaussichten auf einen persönlichen Vortrag am 13.04.2015 seitens der Verwaltung verzichtet werden kann.

 

d)     Wie soll der Einnahmeausfall in Höhe von 40.000 € für die Dauer von 3 Jahren (also insgesamt 120.000 €) im städtischen Haushalt konkret ausgeglichen werden?

 

Ein Ausgleich der Förderung im städtischen Haushalt ist nicht erforderlich, da die Fördersummen nicht in die Haushaltsplanung aufgenommen wurden. Für eine Aufnahme in die städtische Haushaltsplanung hätte es zunächst eines positiven Bescheides seitens der Bezirksregierung bedurft. 

 

e)      Was geschieht mit dem Stelleninhaber der Stelle, deren Stelleninhalt nunmehr zu 50 % weggefallen ist?

 

Der Stelleninhaber wird zunächst auch weiterhin die kommissarische kaufmännische Leitung des Fachbereiches Baubetriebshof wahrnehmen und mit seinem restlichen Stellenanteil den Aufgabenbereich „Quartiersentwicklung“ entwickeln.

Über den Fortgang wird der Quartiersmanager in einer der nächsten Sitzungen berichten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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