Entscheidungsvorlage - VO/3264/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 04.06.2015 beantragt Frau Marlies Schmitz gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg eine zeitliche Begrenzung des Haltverbots auf der Freiheider Straße von montags bis freitags von 06.00 bis 18.30 Uhr. Außerhalb dieser Zeit möge das Parken erlaubt sein, da dann kein Busverkehr stattfindet (siehe Anlage).

Mit Antrag vom 26.02.2015 (VO/3183/15) hatte Ratsfrau Marlies Schmitz bereits beantragt gekennzeichnete Parkflächen auf der Freiheider Straße von der Einmündung Beecker Straße bis zur Einmündung Amselweg anzubringen.

Zuvor hatte Herr Gellissen, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg, auf die schwierige Situation in dem Bereich der Freiheider Straße hingewiesen. Durch die parkenden Fahrzeuge an den Fahrbahnrändern ergaben sich Verkehrsprobleme, besonders dann, wenn die Linienbusse den Bereich befuhren. Dies bestätigte der Fachbereich 201 – Bürgerservice und Sicherheit, da dort in der Vergangenheit häufiger verkehrsregelnde Maßnahmen, von der Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten bis hin zum Umsetzen von behindernd geparkten Pkw getroffen werden mussten, um den fließenden Verkehr aufrecht zu erhalten.

Bereits im April 2013 hatte ein Ortstermin gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg stattgefunden, um zu prüfen, ob eine Einrichtung eines Haltverbotes zu einer Verbesserung der Verkehrssituation in dem Bereich der Freiheider Straße führen würde.

Die Kreispolizeibehörde befand das Vorhaben der Einführung eines halbseitigen Haltverbots als zielführend, besonders im Hinblick auf den Begegnungsverkehr der Linienbusse. Das einseitige Haltverbot wurde eingeführt.

Am Mittwoch den 06.05.2015 fand auf Grund des Antrages der Ratsfrau Marlies Schmitz vom 26.02.2015 ein erneuter Ortstermin statt, bei dem ebenfalls die Kreispolizeibehörde Heinsberg anwesend war.

Die beantragte Einzeichnung von Parkflächen wurde als nicht zielführend bewertet, da so die Leichtigkeit des fließenden Verkehrs stark beeinträchtigt werden würde. Zudem hat sich zwischenzeitlich die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich gebessert. Die Fahrzeugführer haben sich inzwischen an das Haltverbot gewöhnt und befahren den Bereich auch weiterhin in einer angemessenen Geschwindigkeit und mit der notwendigen Voraussicht.

Der Fachbereich 201 – Bürgerservice und Sicherheit sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung teilte die Auffassung der Kreispolizeibehörde, so dass der Antrag der Ratsfrau Marlies Schmitz in der Ausschusssitzung am 02.06.2015 abgelehnt wurde.

Der Antrag vom 04.06.2015, das Haltverbot von montags bis freitags auf die Zeit von 06.00 bis 18.30 Uhr zu reduzieren, wird vom Fachbereich 201 – Bürgerservice und Sicherheit ebenfalls kritisch gesehen, weil die Einhaltung des Haltverbots nicht garantiert werden kann.

Zuwiderhandlungen brächten automatisch Behinderungen des fließenden Verkehrs mit sich, was durch die Einführung des einseitigen Haltverbots gerade verhindert wird.

Auf Anzeigen der Busfahrer müsste ggf. mit Abschleppmaßnahmen reagiert werden.

Des Weiteren wird die Bushaltestelle der Freiheider Straße an Ferientagen montags bis freitags bis 19.10 Uhr von der Buslinie 412 angefahren.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung lehnt den Antrag der Ratsfrau Marlies Schmitz auf Einführung einer zeitlichen Begrenzung des Haltverbots auf der Freiheider Straße ab.

 

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Anlagen

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