Entscheidungsvorlage - VO/3263/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Bürgerantrag vom 17.04.2014 beantragte eine Bürgerin Gripekovens verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Ortslage Gripekoven, im Bereich der K12 (siehe Anlage).

Im Verlauf der relativ engen und als Kurve ausgestalteten Straßenführung würden ortskundige Fahrzeugführer von Traktoren, LKW und PKW hier regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit fahren. Dies führe zu gefährlichen Ausweichmanövern und „beinahe Unfällen“.

 

Auf Grund des Bürgerantrages hat die Verwaltung ein schadhaftes Verkehrszeichen VZ 101 (Gefahrenzeichen) ausgetauscht.

 

In der Ausschusssitzung am 03.02.2015 beauftragte der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung die Verwaltung in den Monaten März bis September 2015 (landwirtschaftliche Saison) Messungen durchzuführen und entsprechend dem Ergebnis eine Temporeduzierung auf 30 km/h im fraglichen Streckenabschnitt anzuordnen, bzw. die aktuelle Geschwindigkeitsregelung (50 km/h) beizubehalten.

 

Die erste Messung fand in der Zeit vom 17.04. bis 26.04.2015 im Bereich vor der S-Kurve statt.

Bei der Messung wurden insgesamt 1.344 Fahrzeuge erfasst, die gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeiten lagen bei 33,41 km/h (Richtung Ortskern), bzw. 38,87 km/h (Richtung Grenzlandring).

15 Fahrzeuge fuhren mit Spitzengeschwindigkeiten von 60 – 70 km/h an der Messstelle entlang. Gemessen an insgesamt 1.344 Fahrzeugen waren dies lediglich 1,12 % aller Fahrzeuge.

14 dieser 15  Fahrzeuge waren Pkw.

 

In der Zeit vom 11.08. bis 17.08.2015 fand eine erneute Geschwindigkeitsmessung im Ortsteil Gripekoven statt. Bei dieser Messung wurde nun im Bereich hinter der S-Kurve gemessen.

 

Insgesamt wurden die Daten zu 898 Fahrzeugen erfasst. In Fahrtrichtung Grenzlandring wurden 432 Fahrzeuge gemessen. Die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 27,45 km/h.

Neun Fahrzeuge fuhren Geschwindigkeiten zwischen 50 und 59 km/h, zwei Fahrzeuge erreichten eine Spitzengeschwindigkeit von 60 – 69 km/h. Bei diesen elf Fahrzeugen, die schneller als die vorgeschriebenen 50 km/h fuhren, handelt es sich ausschließlich um Pkw.

 

In Fahrtrichtung Ortskern fuhren insgesamt 466 Fahrzeuge. Die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 26,60 km/h. In dieser Fahrtrichtung wurden drei Fahrzeuge erfasst, die eine Geschwindigkeit zwischen 50 und 59 km/h fuhren. Auch hierbei handelte es sich ausschließlich um Pkw.

 

Insgesamt fuhren somit 14 der 898 gemessenen Fahrzeuge schneller als die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.  Das entspricht einem prozentualen Anteil von etwa 1,56 %.

 

Die Verwaltung schlägt auf Grund des aufgezeigten Fahrverhaltens die Beibehaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit vor.

Die Verkehrsteilnehmer nehmen offensichtlich die mit Verkehrszeichen VZ 101 (Gefahrenstelle) gekennzeichnete Gefahrenstelle als solche wahr und verhalten sich entsprechend.

 

Für eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit müssten 6 neue Verkehrszeichen beschafft werden. Hinzu kämen Kosten für die Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Neben den Kosten der Messung entstehen keine weiteren Kosten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung lehnt den Bürgerantrag ab und beauftragt die Verwaltung der Antragstellerin ein entsprechendes Mitteilungsschreiben zukommen zu lassen.

 

Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

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Anlagen

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