Empfehlungsvorlage - VO/3295/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 12.12.2013 beantragte die SPD-Fraktion die Verwaltung geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die den Durchgangsverkehr auf der Holtumer Straße in Beeck unterbinden.

 

In der Zeit vom 04.09.2015 bis 10.09.2015 fand daraufhin eine Geschwindigkeitsmessung auf der Holtumer Straße, zwischen der Ampelkreuzung Holtumer Straße/Grenzlandring und dem Wirtschaftsweg zur Rückseite der Grundschule statt.

 

An der Messstelle beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Insgesamt wurden 9.300 Fahrzeuge erfasst, die eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 41,70 km/h fuhren.

 

In Fahrtrichtung Prämienstraße wurden 4.808 Fahrzeuge mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 41,54 km/h aufgezeichnet, in Fahrtrichtung Grenzlandring fuhren 4.492 Fahrzeuge mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 41,62 km/h.

In Fahrtrichtung Prämienstraße fuhren durchschnittlich 686,86 Fahrzeuge pro Tag, in Fahrtrichtung Grenzlandring 641,71 Fahrzeuge pro Tag.

 

Eine Häufung des Verkehrsaufkommens ist besonders an Werktagen zwischen 07.00 und 08.00 Uhr zu erkennen. Im Messzeitraum fuhren in Richtung Prämienstraße durchschnittlich 109,5 Fahrzeuge pro Stunde, in der Gegenrichtung 56,25 Fahrzeuge pro Stunde.

 

Wie im Antrag benannt, befindet sich auf der Holtumer Straße die Grundschule, sowie ein  Kindergarten in unmittelbarer Nähe. Daher ist ein Teil des Verkehrsaufkommens, neben dem Anliegerverkehr, auch darauf zurückzuführen, dass Kindergartenkinder und Grundschüler zur Schule/Kindergarten gebracht werden, bzw. von dort wieder abgeholt werden.

 

Da der fließende Verkehr im Zuständigkeitsbereich der Polizei liegt, wurde die Kreispolizeibehörde Heinsberg über die Messergebnisse informiert und darum gebeten auf der Holtumer Straße entsprechende Kontrollen durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Neben den Kosten für die Messung fallen keine weiteren Kosten an.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis und sieht von weiteren Maßnahmen ab.

 

 

Alternativen:

Seitens der Verwaltung werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

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Anlagen

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