Mitteilungsvorlage - VO/3265/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Markierungsarbeiten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Am Bahnhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Kenntnisnahme
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29.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung am 02.06.2015 wurde die Radwegführung im Bereich der Straße Am Bahnhof thematisiert. Die bisherige Führung des Radweges aus Richtung der Lindenstraße in Richtung Kreisverkehr Bahnhofstraße/Am Bahnhof ist unzureichend.
Für die Radfahrer gab es zu diesem Zeitpunkt keinen Radweg von der Einmündung Heidekamp bis zum Ende des Aldi-Geländes. Im Bereich der Aldi-Zufahrt ist die Einsicht in den Straßenverlauf und somit auch auf die Radfahrer eingeschränkt. Erst nach dem Gelände des Supermarktes wurden die Radfahrer auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg geführt. Dieser Rad- und Gehweg kreuzte die Zufahrt zum Bahnhof. Zudem wurde die Sicht auf die Radfahrer durch die Bäume verdeckt, die zwischen dem Rad- und Gehweg und der Fahrbahn stehen. An dieser Stelle wurden bisher die Radfahrer wieder auf die Straße geleitet.
Im Rahmen eines Ortstermins am 12.06.2015, bei dem neben dem Fachbereich 201 – Bürgerservice und Sicherheit auch Herr Schmelich vom Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung, teilnahm, wurde die Markierung eines Fahrradschutzstreifens entsprechend den Straßenverhältnissen ab der Einmündung Heidekamp vereinbart, insbesondere da sich die Verkehrssituation für Radfahrer und Fußgänger in diesem Bereich durch die Ansiedlung weiterer Geschäfte als deutlich gefährlicher darstellt, als noch im letzten Jahr.
Die Straße am Bahnhof weist in ihrem Verlauf unterschiedliche Breiten auf. An schmalster Stelle ist die Straße Am Bahnhof 5,75 Meter breit. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften muss bei einer Straße nach Einzeichnung eines einseitigen Fahrradschutzstreifens eine Mindestfahrbahnbreite von 4,50 m vorhanden sein. Daher wurde eine Fachfirma für Straßenmarkierungen am 13.08.2015 mit der Einzeichnung eines 1,25 Meter breiten Fahrradschutzstreifens beauftragt.
Der Fahrradschutzstreifen beginnt in Höhe des Hauses Am Bahnhof 28 und endet in Höhe der Haus-Nr. 4. Die vorherige Beschilderung, die dem Fahrradschutzstreifen entgegen stand, wurde vom Baubetriebshof entfernt.
Zudem wurde auf der Straße Am Bahnhof vorsorglich ein Verkehrszeichen VZ 138 (Radfahrer kreuzen) vor der Einmündung Heidekamp angebracht, so dass sich die Kraftfahrzeugfahrer frühzeitig auf hier kreuzende Radfahrer einstellen können.
