Empfehlungsvorlage - VO/3284/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Zeitraum Januar bis Juni 2015 hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW) die überörtliche Prüfung der Stadt Wegberg durchgeführt.

Geprüft wurden folgenden Aufgabenbereiche :

-          Finanzen

-          Personalwirtschaft und Demografie

-          Sicherheit und Ordnung

-          Schulen

-          Grünflächen

 

Die Regelungen zur überörtlichen Prüfung sind in § 105 GO NRW enthalten.

Gemäß § 105 Absatz 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Nach § 105 Absatz 4 GO NRW teilt die Gemeindeprüfungsanstalt das Prüfungsergebnis in Form des Prüfberichtes auch der Aufsichtsbehörde, dem Landrat des Kreises Heinsberg, mit.

 

Der Prüfbericht enthält sowohl Empfehlungen als auch Feststellungen, Hinweise und Aussagen.

Er umfasst insgesamt 135 Seiten und ist in die oben genannten Prüfgebiete aufgeteilt.

Die wesentlichen Prüfbemerkungen der GPA NRW werden von der Verwaltung aufbereitet und mit entsprechenden Hinweisen versehen, welche weitere Vorgehensweise zum jeweiligen Punkt vorgesehen ist.

 

Aufgrund des Bearbeitungsaufwandes wird die hierzu vorgesehene tabellarische Übersicht bis zur Sitzung nachgereicht, sie wird im September 2015 innerhalb der Verwaltung unter Beteiligung der Fachbereiche erstellt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die GPA NRW erhebt auf der Grundlage von § 10 Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz Gebühren für Ihre Prüftätigkeit.

Für die überörtliche Prüfung der Stadt Wegberg durch die GPA NRW werden nach ersten Schätzungen (Angaben der Gemeindeprüfungsanstalt vom 03.09.2015) Aufwendungen in Höhe von ca. 60.000,00 € entstehen.

Für die überörtliche Prüfung werden jährliche Rückstellungen gebildet. Der Bestand an Rückstellungen hierfür beträgt zum 31.12.2014 insgesamt 94.548,00 €, so dass die Finanzierung zu Lasten der Rückstellung geht und somit eine Auszahlung, jedoch kein Aufwand im Jahr 2015 darstellt.

 

Alternativen:

entfällt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht 2015 der GPA NRW und die hierzu erfolgten Ausführungen der Verwaltung nach Beratung zur Kenntnis.
  2. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet mit dieser Vorlage den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratung.
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Anlagen

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