Empfehlungsvorlage - VO/3299/15
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über die 8. Änderung der Hundesteuersatzung vom 09.11.2000
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- Dreeßen, Meike
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Vorberatung
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27.10.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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12.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Mitglieder des Rates und der Verwaltung haben am 15.08.15 in einer Klausurtagung in interfraktionell besetzten Arbeitsgruppen, moderiert durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA), Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes beraten.
In der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 01.09.2015 wurde unter Tagesordnungspunkt VO/3268/15 –Maßnahmenkatalog des Haushaltssicherungskonzeptes– über die Haushaltskonsolidierungsvorschläge beraten. Der Rat hat auch den Vorschlag „Erhöhung der Hundesteuer“ aufgegriffen und einen Beschluss zur Umsetzung gefasst.
Neben der Erhöhung der Hundesteuer ab dem 01.01.2016 ist im Laufe des Jahres 2016 eine Hundebestandsaufnahme/Hundezählung geplant, durch die die erwarteten Mehreinnahmen (s. Kosten und Finanzierung) weiter gesteigert werden können.
Die vereinbarten Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes bedeuten für die Einwohnerinnen und Einwohner starke Einschnitte. Die Konsolidierung des Haushaltes und die damit verbundene Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes kann nur gemeinsam bewerkstelligt werden und ist ein stetig fortzuschreibender Prozess.
Der Erhöhung der Hundesteuer ist ein Baustein, diesen Prozess voranzutreiben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, folgende Satzung zu beschließen:
Satzung über die 8. Änderung der Hundesteuersatzung vom 09.11.2000
Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496) und der §§ 1 bis 3 und § 20 Absatz 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), in seiner Sitzung am 12. November 2015 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Hundesteuersatzung vom 9. November 2000, zuletzt geändert durch die Siebte Ände-rungssatzung vom 20. Dezember 2012, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 1 Nr. a) wird die Zahl „66“ durch die Zahl „90“ ersetzt.
2. In § 2 Absatz 1 Nr. b) wird die Zahl „98“ durch die Zahl „122“ ersetzt
3. In § 2 Absatz 1 Nr. c) wird die Zahl „126“ durch die Zahl „141“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
