Empfehlungsvorlage - VO/3300/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer A und B
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- Dreeßen, Meike
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Vorberatung
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27.10.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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12.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf die Beratungen im Rat sowie auf die Beschlussfassung zu VO/3268/15 – Maßnahmenkatalog des Haushaltssicherungskonzeptes – am 01.09.2015 wird Bezug genommen.
§ 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wegberg enthält die Festsetzung der Realsteuersätze.
Folgende Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B soll umgesetzt werden:
Grundsteuer Avon 236 % auf 290 % (ab 01.01.2016)
Grundsteuer Bvon 421 % auf 491 % (ab 01.01.2016)
Eine Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer ist nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
(1) Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Hebesätze zum Haushaltsjahr 2016 der Grundsteuer A auf 290 %, bei der Grundsteuer B auf 491 % zu erhöhen.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 433 %.
(2) Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die bisherige Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wegberg vom 22.12.2011 aufzuheben und eine neue Hebesatzung auf Basis der geänderten Hebesätze gemäß der Anlage 1 zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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10,4 kB
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