Entscheidungsvorlage - VO/3306/15
Grunddaten
- Betreff:
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Bürgerantrag nach § 24 GO NRW; hier: Ernennung von Victor Orbán zum Ehrenbürger der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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22.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 25.09.2015 wurde durch den Vorsitzenden des Landesverbandes der Republikaner NRW angeregt, Herrn Victor Orbán zum Ehrenbürger der Stadt Wegberg zu ernennen.
Die email ist der Vorlage als Anlage beigefügt und beruft sich auf § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW).
Der Landesverband der Republikaner hat inhaltsgleiche Anträge an alle nordrheinwestfälischen Kommunen gesendet. Hierzu wird auf die Anlage 2 der Vorlage verwiesen.
Nach Ansicht der Verwaltung erfüllt der Antrag grundsätzlich nicht die formalen Voraussetzungen eines Antrages nach § 24 GO NRW. Diese Bestimmung sieht vor, dass der Antrag u.a. schriftlich zu stellen ist. Da der Antrag ausschließlich per email eingegangen ist, ist diese Formvorgabe der Gemeindeordnung nicht erfüllt.
In der Vergangenheit wurden von Bürgern per email an die Stadt Wegberg gerichtete Anträge nach § 24 GO NRW, trotz dieses Mangels, als solche behandelt und nicht aus rein formalen Gründen abgewiesen. So soll auch in diesem Fall verfahren werden.
Die Verwaltung möchte den vorliegenden Fall jedoch als Anlass nehmen und darauf hinweisen, dass zukünftige Anträge nach § 24 GO, die nicht die formalen Voraussetzungen der Gemeindeordnung erfüllen, ohne Beratung durch den Rat direkt vom Bürgermeister mit Verweis auf diese Formvorgabe zurückgewiesen werden.
Der vorliegende Fall macht deutlich, dass das Instrument des § 24 GO mit geringen Mitteln genutzt werden kann, um in einer Vielzahl von Verwaltungen einen nicht unerheblichen Aufwand und damit Kosten auszulösen.
Die Bürger sollen weiterhin die Möglichkeit haben, sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden. Hierbei sind jedoch die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen, die an einen solchen Antrag gestellt werden, einzuhalten.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen den Antrag, unabhängig vom Fehlen der formalen Voraussetzungen, zur Kenntnis zu nehmen und diesen ohne Einstieg in eine Sachdiskussion, aufgrund des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses abzulehnen.
Hierzu wird auf die Ausführungen im Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 29.09.2015 verwiesen, der der Vorlage beigefügt ist (Anlage 2).
Ergänzend weist die Verwaltung daraufhin, dass nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Wegberg für den Fall der Verleihung der Ehrenbürgerrechte hinsichtlich der betreffenden Person ein besonderer Verdienst um die Stadt Wegberg als erforderlich angesehen wird.
Diese Voraussetzung wird bei Herrn Victor Orbán nicht gesehen, da hier ein örtlicher Bezug zur Stadt Wegberg gänzlich fehlt.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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105,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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