Entscheidungsvorlage - VO/0477/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 09.05.2006 über die Planung eines Ferien- und Wochenendhausgebietes beraten. Einhellige Meinung von Politik und Verwaltung war es, das Gebiet zukünftig ausschließlich als Ferien- und Wochenendhausgebiet zu entwickeln und zugleich eine spätere Nutzung des Gebietes für Dauerwohnen durch geeignete rechtliche Instrumente zu verhindern.

Der Rat der Stadt hat am 20.06.2006 die Aufstellungsbeschlüsse zur 77. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes VII-3 gefasst.

 

Die Bezirksregierung Köln wurde daraufhin gemäß § 32 (1) Landesplanungsgesetz beteiligt, mit der Bitte um Mitteilung, ob Ziele der Raumordnung und Landesplanung der beabsichtigten Plandarstellung der Flächennutzungsplanänderung entgegenstehen.

Mit Schreiben vom 24.02.2007 teilt die Bezirksregierung folgendes mit:

 

“Die Planung einer ca. 15 ha großen und überwiegend durch bauliche Nutzungen geprägten Ferien- und Erholungsanlage im Bereich der früheren Ziegelei nördlich von Uevekoven ist mit den Zielen des aktuellen Regionalplanes – GEP, Region Aachen – nicht vereinbar. Der Regionalplan stellt hier Freiraumfunktion dar, insbesondere Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung sowie Bereich für Grundwasser- und Gewässerschutz. Regionalpläne können in einem Verfahren gem. § 20 LPlG geändert werden. Bei Regionalplanänderungen, die auf Anregung eines Vorhabenträgers durchgeführt werden, hat dieser die erforderlichen Unterlagen beizubringen. Hierzu gehören insbesondere eine Beschreibung des Projektes, die geeignet ist, die auf der regionalen Planungsebene zu erwartenden Fragestellungen zu beantworten und eine Beschreibung bzw. Erhebung der für eine Umweltprüfung erheblichen Fakten und Belange. Im Rahmen der Aufstellung von Raumordnungsplänen ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen (§ 15 LPlG). … Da im Zusammenhang mit dem Projekt möglicherweise vorgesehen ist, eine größere Wasserfläche zu schaffen, weise ich auf die besonderen Probleme der Errichtung von Wasserflächen in Wasserschutzgebieten hin. …“

 

Im Anschluss daran hat der Vorhabenträger das Planungsbüro BKR aus Aachen mit der Erstellung der Planung beauftragt.

Die zwischenzeitlich ausgearbeiteten fünf Planentwürfe werden zunächst in der Sitzung durch das Planungsbüro den Ausschussmitgliedern vorgestellt. Die Fraktionen erhalten anschließend für ihre weitere Fraktionsarbeit eine CD- ROM. Von Seiten der Verwaltung ist beabsichtigt, dem Ausschuss für seine nächste Sitzung eine Beratungsvorlage über das weitere Vorgehen vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt die vorgestellten Planentwürfe zum Ferien- und Wochenendhausgebiet Uevekoven zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Entwürfe zu prüfen. Über das weitere Vorgehen wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses beraten.

 

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