Entscheidungsvorlage - VO/0477/07
Grunddaten
- Betreff:
-
77. Änderung des Flächennutzungsplanes / Ferien- und Wochenendhausgebiet Uevekoven und Bebauungsplan VII-3, Uevekoven - Ferien- und Wochenendhausgebiet; Vorstellung der Planentwürfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.06.2007
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und
Verkehr hat in seiner Sitzung am 09.05.2006 über die Planung eines Ferien- und
Wochenendhausgebietes beraten. Einhellige Meinung von Politik und Verwaltung
war es, das Gebiet zukünftig ausschließlich als Ferien- und Wochenendhausgebiet
zu entwickeln und zugleich eine spätere Nutzung des Gebietes für Dauerwohnen
durch geeignete rechtliche Instrumente zu verhindern.
Der Rat der Stadt hat am 20.06.2006 die
Aufstellungsbeschlüsse zur 77. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur
Aufstellung des Bebauungsplanes VII-3 gefasst.
Die Bezirksregierung Köln wurde daraufhin
gemäß § 32 (1) Landesplanungsgesetz beteiligt, mit der Bitte um Mitteilung, ob
Ziele der Raumordnung und Landesplanung der beabsichtigten Plandarstellung der
Flächennutzungsplanänderung entgegenstehen.
Mit Schreiben vom 24.02.2007 teilt die
Bezirksregierung folgendes mit:
“Die Planung einer ca. 15 ha großen
und überwiegend durch bauliche Nutzungen geprägten Ferien- und Erholungsanlage
im Bereich der früheren Ziegelei nördlich von Uevekoven ist mit den Zielen des
aktuellen Regionalplanes – GEP, Region Aachen – nicht vereinbar.
Der Regionalplan stellt hier Freiraumfunktion dar, insbesondere Bereich zum
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung sowie Bereich für
Grundwasser- und Gewässerschutz. Regionalpläne können in einem Verfahren gem. §
20 LPlG geändert werden. Bei Regionalplanänderungen, die auf Anregung eines
Vorhabenträgers durchgeführt werden, hat dieser die erforderlichen Unterlagen
beizubringen. Hierzu gehören insbesondere eine Beschreibung des Projektes, die
geeignet ist, die auf der regionalen Planungsebene zu erwartenden
Fragestellungen zu beantworten und eine Beschreibung bzw. Erhebung der für eine
Umweltprüfung erheblichen Fakten und Belange. Im Rahmen der Aufstellung von
Raumordnungsplänen ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht
zu erstellen (§ 15 LPlG). … Da im Zusammenhang mit dem Projekt
möglicherweise vorgesehen ist, eine größere Wasserfläche zu schaffen, weise ich
auf die besonderen Probleme der Errichtung von Wasserflächen in
Wasserschutzgebieten hin. …“
Im Anschluss daran hat der Vorhabenträger
das Planungsbüro BKR aus Aachen mit der Erstellung der Planung beauftragt.
Die zwischenzeitlich ausgearbeiteten fünf
Planentwürfe werden zunächst in der Sitzung durch das Planungsbüro den
Ausschussmitgliedern vorgestellt. Die Fraktionen erhalten anschließend für ihre
weitere Fraktionsarbeit eine CD- ROM. Von Seiten der Verwaltung ist
beabsichtigt, dem Ausschuss für seine nächste Sitzung eine Beratungsvorlage
über das weitere Vorgehen vorzulegen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung nimmt die vorgestellten Planentwürfe zum Ferien- und
Wochenendhausgebiet Uevekoven zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die
Entwürfe zu prüfen. Über das weitere Vorgehen wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses
beraten.
