Mitteilungsvorlage - VO/3327/15

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Änderungen am Entwurf des Haushaltsplans

Nach dem Versand des Entwurfs des Haushaltsplans 2015 sind noch änderungsbedürftige Ansätze ermittelt worden.

 

Trotz mehrfacher Kontrollen von Ansätzen waren einige der nachfolgenden Fehler, weil sie auf fachlichen Informationen beruhten, nicht direkt erkennbar. 

Die regio it hat eingeräumt, dass das Ende August eingespielte Update von INFOMA fehlerbehaftet ist. Das Softwareunternehmen arbeitet mit Hochdruck an korrigierenden Updates. Im Modul Haushaltsplanung waren Layout-Fehler und Schwächen bei der Verarbeitungsdauer bekannt, Übertragungsfehler im Bereich der Finanzkonten müssen noch in der Software analysiert werden.

 

Aufgrund der engen Zeitschiene war eine Prüfung in dem Umfang nicht möglich, um alle Fehler auszuschließen, sodass um Verständnis für diese nachträgliche Anpassung gebeten wird. In Zukunft wird von der Finanzwirtschaft ein zusätzlicher Zeitpuffer eingeplant und weitere Kontrollläufe installiert, sodass nachträgliche Fehlerkorrekturen vermieden werden können.

 

 

  1. Produkt 11 03 01 Abwasser

 

Die Änderungen betreffen unter anderem das Produkt 11 03 01. Hier ist aufgefallen, dass die nach der ersten Mittelabfrage eingereichten Ansatzänderungen des Fachbereichs nicht mehr verarbeitet wurden.

Die Ansätze ändern sich durch diese Korrektur wie folgt:

 

Produktsachkonto

Bezeichnung

Ansatz alt

Ansatz nach Änderung

110301 522110

Instandhaltung Abwasserkanäle

500.000 €

330.000 €

110301 524180

Bewirtschaftung Abwasserkanäle

407.500 €

362.500 €

110301 524181

Bewirtschaftung Kläranlagen

1.100.000 €

950.000 €

110301 432160

Benutzungsgebühren

7.791.320 €

7.601.320 €

Änderung im Saldo

 

 

Verbesserung:

175.000 €

 

Die vorgenannten Änderungen haben zwar Einfluss auf das Gesamtergebnis, jedoch sind die Aufwandsreduzierungen dem Gebührenhaushalt zuzuschreiben. Nach der Erstellung der Betriebskostenabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasser ergibt sich entweder eine Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich oder eine Entnahme (sofern der Sonderposten einen Bestand ausweist). Hiermit wird den Bestimmungen des § 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW Rechnung getragen:

 

Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken. Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.

 

  1. Produkt 11 02 00 Abfall

In diesem Produkt hat sich bei dem Sachkonto 438100 (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenhaushalt) ein Fehler eingeschlichen. Die Fehleranalyse ergab, dass der Ansatz versehentlich vor einigen Monaten eingegeben und hiernach nicht mehr hinterfragt wurde. Der Ansatz muss von 50.000 € auf Null reduziert werden. 

 

  1. Produkt 12 01 01 Straßen

Bei dem Produkt 12 01 01 wurde das Sachkonto 416100 (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und Zuweisungen) mit 555.646 € beplant. Diese Plansumme entspricht auch dem Ergebnis des Jahres 2014. Diese Summe hätte schon im Jahresabschluss auf die Konten 416100 und 437100 (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge) verteilt werden müssen. Stattdessen sind nun im Planentwurf verschiedene Konten zu hoch beplant worden. Die Erträge müssen bei 416100 um 375.000 € ab dem Jahr 2015 reduziert werden. Der beabsichtigte neue Ansatz von 180.648 € ist auf dem Konto 429100 geplant worden, muss aber bei dem Konto 416100 geplant werden. Hieraus resultiert insgesamt eine Ertragsminderung von ca. 555.000 € je Jahr.

 

Produktsachkonto

Bezeichnung

Ansatz alt

Ansatz nach Änderung

120101 416100

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen

555.648 €

180.648 €

120101 429100

Andere sonstige Transfererträge

180.648 €

0 €

120101 437100

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge

375.000 €

375.000 €

Änderung im Saldo

 

 

Verschlechterung:

555.648 €

 

Das Jahr 2024 schließt nach diesen Änderungen mit einem Ertrag von 73.883,04 € ab.

  1. Finanzkonten

Eine Ansatzreduzierung in Höhe von 46.000 € ist statt bei dem Produkt 050303 (Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) bei dem Produkt 011800 (Baubetriebshof) vorgenommen werden. Hier müssen die Teilfinanzpläne ausgetauscht werden. Die Änderung hat keine Auswirkung auf den Gesamtfinanzplan.

 

Zu der investiven Auszahlung bei 020700 (Verkehrsangelegenheiten) wurde versäumt, einen investiven Auftrag (Anschaffung von Parkautomaten) anzulegen, weil dieser vom Fachamt zunächst nicht gemeldet wurde. Die Investitionsmaßnahme muss in die Gesamtliste der Investitionen für das Jahr 2016 aufgenommen werden.

Bei dem Konto 646100 im selbigen Produkt sind 36.000 € in 2015 und 48.000 € in den Jahren 2016- 2018 zu hoch geplant.

 

 

Bei dem Produkt 110304 (Beitragswesen) wurde versehentlich ein Konto beplant. Hierbei handelt es sich um einen Zahlendreher, weil das Produkt 011304 gemeint war. Gleichzeitig liegt bei dem Konto 785100 ein Vorzeichenfehler vor. Das Einzahlungskonto 688100 s bei diesem Produkt beplant, gleichzeitig aber in den einzelnen Investitionsaufträgen erfasst, sodass durch den Ansatz bei 110304 die Einzahlung nun zweifach auswiesen wird. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Gesamtfinanzrechnung und müssen deshalb korrigiert werden

 

Ein weiterer Vorzeichenfehler ist bei dem Investitionsauftrag 160100I200 aufgetreten. Das Einzahlungskonto ist korrekt geplant, sodass die Finanzrechnung richtig ist. Es handelt sich hierbei lediglich um einen Darstellungsfehler bei der Investitionsmaßnahme.

 

 

Es wird aus Vereinfachungsgründen vorgeschlagen, die vorgenannten Korrekturen zusammen mit den sich in der HFA-Sitzung ergebenden Änderungen in den Plan einzupflegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

 

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