Entscheidungsvorlage - VO/3319/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.05.2015 (VO/3172/15) die neue Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Wegberg auf Vorschlag des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr (VO/3034/15) beschlossen.

 

Die Festlegung der Parameter, der Grenzwerte und der Analyseverfahren erfolgte durch das beauftragte Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen (FiW). Das Ergebnis wurde entsprechend in den Satzungstext aufgenommen und die Satzung letztlich beschlossen.

Bei der Erstellung eines Angebotes für die Beprobung und Analyse bei verschiedenen Indirekteinleitern auf Grundlage der mittlerweile in Kraft getretenen Satzung wies das Labor Eurofins darauf hin, dass beim Abgleich der verwendeten Verfahren zur Analytik in der städtischen Satzung das Verfahren zur Bestimmung des Chemischen Sauerstoffbedarfs CSB dem Verfahren zur Bestimmung des leicht freisetzbaren Cyanids entspricht.

 

Das FIW hat sich auf Nachfrage für den „Übertragungsfehler“ entschuldigt, um Nachsicht gebeten und das zutreffende Analyseverfahren benannt. Gleichzeitig hat das FiW einige aktualisierte Analyseverfahren für andere Parameter mitgeteilt.

 

Die Verwaltung prüft, ob und gegebenenfalls in welche Höhe das FiW für die Fehlerbeseitigung durch den Erlass einer Änderungssatzung zum Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann. Der Fehler hat keine Auswirkungen auf die Parameter und deren Grenzwerte, lediglich die Analysemethoden werden in der Änderungssatzung korrigiert, d. h. die Grenzwerte der entsprechenden Parameter sind bereits mit der Rechtskraft der Satzung vom 21.05.2015 verbindlich.

 

Die Fehlerbeseitigung, die Umstellung auf aktuelle Analyseverfahren sowie die Anpassung durch einige redaktionelle Änderungen werden durch den Erlass der Ersten Änderungssatzung (s. Beschlussvorschlag) vollzogen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

./.

 

Alternativen:

 

./.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt, der Rat beschließt:

 

Erste Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Wegberg vom

 

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 320 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), des § 53 Absatz 1 e Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133) sowie der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw) vom 17. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 602), in seiner Sitzung am 12. November 2015 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

Die Entwässerungssatzung vom 21. Mai 2015 wird wie folgt geändert:

 

In der Anlage zu § 7 Absatz 3 der Entwässerungssatzung werden folgende Angaben zu den Parametern wie folgt geändert:

 

  1. Vor der Tabelle wird neu eingefügt „Begriffsbestimmung: DEV: Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung“.

 

  1. Unter 1. Allgemeine Parameter wird beim Parameter ph-Wert in der Spalte Verfahren die Angabe „DIN 38404-5“ durch die Angabe „DIN EN ISO 10523“ ersetzt.

 

  1. Unter 2. Organische Stoffe und Stoffkenngrößen wird beim Parameter Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) in der Spalte Verfahren die Angabe „DIN 38405-13“, in der Spalte Ausgabe  die Angabe „April 2011“ und in der Spalte DEV-Nr. die Angabe „D13-2“ jeweils gestrichen und in der Spalte Verfahren die Angabe „DIN 38409-41“, in der Spalte Ausgabe die Angabe „Dezember 1980“ und in der Spalte DEV-Nr. die Angabe „H 41“ eingefügt.

 

  1. Unter 2. Organische Stoffe und Stoffkenngrößen wird beim Parameter Tenside (MBAS) in der Spalte DEV-Nr. die Angabe „H 58“ eingefügt.

 

  1. Unter 3. Metalle und Metalloide wird vor dem Parameter Antimon der Parameter Aluminium mit folgenden Angaben eingefügt:

 

„Aluminium“

„DIN EN ISO 11885“

„September 2003“

„E 22“

 

 

  1. Unter 3. Metalle und Metalliode wird beim Parameter Antimon in der Spalte Verfahren das Wort „entsprechend“ und die Angabe „DIN EN ISO 11969“, in der Spalte Ausgabe die Angabe „November 1996“ und in der Spalte DEV-Nr. die Angabe „D 18“ gestrichen.

 

  1. Unter 3. Metalle und Metalloide wird beim Parameter Arsen in der Spalte Verfahren die Angabe „DIN EN ISO 11969“, in der Spalte Ausgabe die Angabe „November 1996“ und in der Spalte DEV-Nr. die Angabe „D 18“ gestrichen.

 

  1. Unter 3. Metalle und Metalloide wird beim Parameter Chrom VI in der Spalte Verfahren die Angabe „DIN 38405-241)“ durch die Angabe „DIN 38405-24“ ersetzt.

 

  1. Unter 3. Metalle und Metalloide wird nach dem Parameter Cobalt der Parameter Eisen mit folgenden Angaben eingefügt:

 

„Eisen“

„DIN EN ISO 11885“

„September 2003“

„E 22“

 

 

  1. Unter 3. Metalle und Metalloide wird beim Parameter Quecksilber in der Spalte Verfahren die Angaben „DIN EN 1483“ und „DIN EN 12338“, in der Spalte Ausgabe die Angaben „Juli 2007“ und „Oktober 1998“ und in der Spalte DEV-Nr. die Angaben „E 12“ und „E 31“ gestrichen. In der Spalte Verfahren wird die Angabe „DIN EN ISO 12846“, in der Spalte Ausgabe wird die Angabe „August 2012“ und in der Spalte DEV-Nr. die Angabe „E12“ eingefügt.

 

  1. Unter 3. Metalle und Metalloide werden nach dem Parameter Quecksilber die Parameter Selen und Silber mit folgenden Angaben eingefügt:

 

„Selen“

„DIN EN ISO 11885“

„September 2003“

„E 22“

„Silber“

„DIN EN ISO 11885“

„September 2003“

„E 22“

 

  1. Unter 3. Metalle und Metalliode wird beim Parameter Zinn in der Spalte Verfahren das Wort „entsprechend“ jeweils vor der Norm „DIN EN ISO 11969“ und „DIN EN ISO 5961 A.3“ gestrichen. In der Spalte Verfahren wird die Angabe „DIN EN ISO 5961 A.3“, in der Spalte Ausgabe die Angabe „Mai 1995“ und in der Spalte DEV-Nr. die Angabe „E 19“ gestrichen.

 

  1. Unter 4. Weitere anorganische Stoffe wird beim Parameter „Stickstoff, gesamter gebundener, TNb“ das Komma vor TNb gestrichen und die Bezeichnung „TNb“ in Klammern gesetzt. In der Spalte Verfahren wird die Angabe „DIN 38409 H-27“ durch die Angabe „DIN 38409-27“ ersetzt und in der Spalte DEV-Nr. die Angabe „H27“ ergänzt. In der Spalte Verfahren wird die Angabe „DIN EN 12260“, in der Spalte Ausgabe die Angabe „Dezember 2003“ und in der Spalte DEV-Nr. die Angabe „H 34“ eingefügt.

 

  1. Unter 4. Weitere anorganische Stoffe wird beim Parameter „Cyanid, leicht freisetzbar“ in der Spalte DEV-Nr. die Angabe „D 13-2“ durch die Angabe      „D 13“ ersetzt.

 

  1. Unter 4. Weitere anorganische Stoffe wird beim Parameter „Fluorid, gelöst“ in der Spalte Verfahren die Angabe „DIN EN ISO 10304-1405-4“ durch die Angabe „DIN EN ISO 10304-1“ ersetzt.

 

 

Artikel 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

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Anlagen

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