Entscheidungsvorlage - VO/3213/15-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der FDP-Fraktion gem. § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg; hier: Moderne Weiterentwicklung des Frauenförderplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- Arndt, Jörg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Vorberatung
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27.10.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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12.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 04.06.2015 einen Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt.
Inhalt des Antrages ist der Wunsch nach einer modernen Weiterentwicklung des Frauenförderplanes unter Berücksichtigung des sogenannten „Diversity Managements“.
Dies bedeutet, dass die Verwaltung die soziale Vielfalt und die individuelle Verschiedenheit der Gesellschaft, die sich auch in der Vielzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Wegberg wiederspiegelt, konstruktiv nutzbar macht.
Die Verwaltung ist bestrebt, die Chancen, die sich aus einem Diversity Management ergeben, herauszuarbeiten, in Bezug zu den Herausforderungen des demografischen Wandels zu setzen und letztlich personalorganisatorisch zu nutzen.
Dies erfordert einen kontinuierlichen Prozess, der nach Inkrafttreten des aktuellen Frauenförderplanes, der am 10.03.2015 im Rat beschlossen wurde und eine Gültigkeit bis zum 31.12.2017 hat, angestoßen und fortentwickelt werden kann.
Neben dem Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung werden auch die Gleichstellungsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat in die Fortentwicklung mit einbezogen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass spätestens mit der Erstellung des Frauenförderplanes für die Jahre 2018 bis 2020 die aktualisierte Bezeichnung „Frauenförder- und Gleichstellungsplan“ verwendet werden soll. Hierin sollen konkrete Personalplanungen an den neuen Herausforderungen ausgerichtet werden. Weiterhin könnte die Verwaltung in der Zwischenzeit erste Erfahrungen mit der vorgenannten Erweiterung des Gleichstellungsspektrums aufgreifen und einarbeiten.
Um die Zielrichtung bereits heute hervorzuheben, beabsichtigt die Verwaltung den bislang in Stellenausschreibungen verwendeten Text, dass bei gleicher Eignung und Befähigung Frauen bevorzugt werden und die Bewerbung von Schwerbehinderten gewünscht ist, abzuwandeln. Die Verwaltung plant zukünftig, bei externen Stellenausschreibungen nach Nennung der wesentlichen Stelleninhalte und des Anforderungsprofils folgende Formulierung zu verwenden :
„Die Stadt Wegberg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir streben an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt in unserer Stadt auch bei den Beschäftigten wiederspiegelt und begrüßen daher Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.“
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, den Frauenförderplan wie in der Sachverhaltsdarstellung beschrieben zu einem Frauenförder- und Gleichstellungsplan hin weiterzuentwickeln und dabei die Aspekte von Gender Mainstreaming und Diversity Management zu berücksichtigen.
