Empfehlungsvorlage - VO/3300/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf die Beratungen im Rat sowie auf die Beschlussfassung zu VO/3268/15 – Maßnahmenkatalog des Haushaltssicherungskonzeptes – am 01.09.2015 wird Bezug genommen.

 

§ 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wegberg enthält die Festsetzung der Realsteuersätze.

 

Folgende Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B soll umgesetzt werden:

 

      Grundsteuer Avon 236 % auf 290 %  (ab 01.01.2016)

      Grundsteuer Bvon 421 % auf 491 %  (ab 01.01.2016)

 

 

Eine Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer ist nicht vorgesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ergeben sich Mehrerträge zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

(1)  Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Hebesätze zum Haushaltsjahr 2016 der Grundsteuer A auf 290 %, bei der Grundsteuer B auf 491 % zu erhöhen.

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 433 %.

 

(2)  Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die bisherige Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund-  und Gewerbesteuer in der Stadt Wegberg vom 22.12.2011 aufzuheben und eine neue Hebesatzung auf Basis der geänderten Hebesätze gemäß der Anlage 1 zu beschließen.

 

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Anlagen

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