Empfehlungsvorlage - VO/3335/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 80 Abs. 1 GO am 29.09.15 durch die Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der bestätigte Entwurf wurde dem Rat gemäß § 80 Abs. 2 GO am 01.10.2015 zugeleitet.

 

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 08.10.2015. Gemäß § 80 Abs. 3 GO wird den Einwohnern oder Abgabepflichtigen Gelegenheit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen einzusehen und Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen und ihren Fortschreibungen durch die von der Kämmerin am 14.10.15 mitgeteilten Änderungen, sowie durch die sich in der Beratung ergebenden, durch Mehrheitsbeschluss bestätigten  Änderungen, zu beschließen.

 

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Anlagen

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