Entscheidungsvorlage - VO/3349/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss zu den Betriebskosten der kirchlichen Jugendheime 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Unterbrochen
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.11.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2014 wurden aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport vom 25.11.2014 folgende Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit in kirchlichen Jugendheimen als Zuschuss zu den Betriebskosten gewährt:
- Jugendfreizeitheim “St. Martin” der Kath. Kirchengemeinde Wegberg
10.050,00 €
- Jugendfreizeitheim “Haus Schalom” der Evang. Kirchengemeinde Wegberg
10.050,00 €
Die Kirchengemeinden haben auch für 2015 wieder einen Antrag auf einen Zuschuss zu den Betriebskosten gestellt. Für beide Jugendheime ergäbe sich nach bisheriger Regelung (15 % der Betriebskosten, maximal jedoch 10.225,00 €) auch für das Jahr 2015 ein Zuschuss der Stadt Wegberg in Höhe von je 10.225,00 €.
Im entsprechenden Sachkonto 060201; 531800 sind im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes 2015 und unter Berücksichtigung des Haushaltssicherungskonzeptes allerdings nur 20.000 € bereitgestellt worden. Da im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes beabsichtigt ist, diesen Ansatz auch weiter zu reduzieren (2016=19.000 €; 2017-2019=18.000 €; 2020-2024=17.000 €) soll ein Zuschuss zukünftig pauschal gewährt werden. Jährlich soll hierzu ein Antrag erforderlich sein. Über die Auszahlung soll dann im Fachausschuss entschieden werden, soweit eine gültige Haushaltssatzung vorliegt. Die Vorlage einer Jahresabrechnung wird eingefordert, um die zweckgemäße Verwendung des Zuschusses sicherzustellen.
Mit Antrag vom 17.07.2015 hat der Leiter des Jugendzentrums ST. Martin auch einen Antrag auf Förderung von erweiterten Öffnungszeiten an Sonntagen gestellt. Diese sollen jedoch nach Meinung der Verwaltung und im Hinblick auf die finanzielle Situation der Stadt Wegberg konzeptionell in das Öffnungsangebot des Jugendheimes eingearbeitet werden und nicht gesondert gefördert werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2015 eingebracht und stehen vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde beim Produktsachkonto 06 02 01; 531820 (Zuschüsse an übrige Bereiche) in Höhe von 20.000 € zur Verfügung.
Alternativen:
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, die Jugendarbeit in den kirchlichen Jugendheimen in 2015 wie folgt zu fördern:
- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “St. Martin” der Kath. Kirchengemeinde Wegberg mit 10.000,00 €.
- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “Haus Schalom” der Ev. Kirchengemeinde Wegberg mit 10.000,00 €.
Eine Auszahlung der Mittel darf erst nach Genehmigung des Haushaltes 2015 durch die Aufsichtsbehörde –und nur dann, wenn die Mittel darin für diesen Zweck entsprechend bereitstehen- erfolgen.
