Entscheidungsvorlage - VO/3353/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat in diesem Jahr im Rahmen einer überörtlichen Prüfung die Situation der Schulen und der Turnhallen unter den Aspekten Flächenmanagement und Auslastung (Schulbetrieb) untersucht.

 

Im Rahmen der Untersuchung wurde mittels „Benchmarks“ (Durchschnittswerte) ein Vergleich zu anderen Kommunen in NRW gezogen und die örtliche Situation hieran gemessen.

 

Zusammenfassend lässt sich das Ergebnis so darstellen, dass in den Grundschulen der Stadt Wegberg derzeit einen Flächenüberhang von ca. 3000 m² besteht. Bis zum Schuljahr 2018/19 wird sich dieser durch die demografische Entwicklung auf 5.200 m² erhöhen. Die einzelnen Werte stellen sich wie folgt dar:

 

Angaben in m² je Klasse:

 

Minimum in NRW:249 m²

Maximum in NRW:501 m²

Mittelwert:349 m²

Benchmark:301 m²

 

KGS Arsbeck:253 m²

GGS Am Beeckbach:268 m²

GGS Merbeck:455 m²

Kastanienschule Rath-Anhoven:530 m²

Erich Kästner Grundschule:379 m²

GGS Wildenrath:572 m²

 

Die Ergebnisse der Untersuchung weisen je m² Bruttogrundfläche ein mögliches Einsparpotential von 100-200 € aus.

 

Die Situation stellt sich, wenn auch nicht ganz so dramatisch, auch beim Gymnasium ähnlich dar. Hier ergibt sich ein derzeitiger Flächenüberhang von rund 1.100 m². Die Realschule und die Schule am Grenzlandring haben einen geringen zusätzlichen Flächenbedarf. Nach den Untersuchungen der GPA wird bei der Schule am Grenzlandring ab 2018 ebenfalls ein Flächenüberhang erwartet.

 

Die Verwaltung vermisst im GPA-Bericht eine ausreichende Berücksichtigung eines zusätzlichen Flächenbedarfes für Inklusion und besondere Angebote. Auch die Tatsache, dass die Stadt Wegberg eine Flächengemeinde ist, ist von der GPA so nicht berücksichtigt worden. Trotzdem ist auf Grund der demografischen Entwicklung unstrittig ein Flächenüberhang vorhanden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat als Haushaltssicherungsmaßnahme im Rahmen der Haushaltsberatungen empfohlen, zwei Grundschulstandorte aufzugeben.

 

Wie mit diesen Problemen umgegangen und der noch zu fassende Ratsbeschluss umgesetzt werden soll, soll mit den Beteiligten im Rahmen der eingerichteten Arbeitsgruppen getrennt nach Grund- und weiterführende Schulen besprochen werden. Hierbei wird auch zu diskutieren sein, wie zukünftig das Angebot der weiterführenden Schulen gestaltet werden wird. Die Arbeitsgruppen sollen unmittelbar Anfang 2016 zusammenkommen und die Sachlage unter Berücksichtigung der aktuellen Schulentwicklungsplanung und der tatsächlichen Anmeldezahlen an den Grundschulen erörtern. Folgende Termine sind geplant:

 

Arbeitskreis Grundschulen:19. Januar 2016, 18.00 Uhr

Arbeitskreis weiterführende Schulen:26. Januar 2016, 18.00 Uhr

 

Die Verwaltung bittet, diese Termine schon einmal vorzumerken und die Teilnehmer der Fraktionen an den Fachbereich Bildung und Soziales zu melden. Eine Liste der bisherigen Teilnehmer liegt dieser Vorlage an.

 

Das Ergebnis der Beratungen soll dann im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 23. Februar 2016 vorgestellt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Arbeitsgruppen „Schulentwicklung“ das Thema aufzubereiten und einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise zu entwickeln.

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Anlagen

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