Entscheidungsvorlage - VO/3358/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 02.11.2015 hat die AfW-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag eingereicht:

 

„Einwohnerversammlungen zur Unterrichtung zum Haushaltssicherungskonzept“

 

 

Mit dem Haushaltssicherungskonzept sind u.a. für die Bürgerinnen und Bürger finanzielle Mehrbelastungen und Einschnitte in einigen öffentlichen Bereichen verbunden.

Gemäß § 23 Abs. 1 GO i.V.m. Art. 17 der Hauptsatzung hat der Rat die Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten.

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat aufgrund der großen Bedeutung und öffentlichen Diskussionen vor, zwei Veranstaltungen dieser Art durchzuführen.

 

Der Bürgermeister legt gemäß Art. 17 Abs. 3 der Hauptsatzung die genauen Termine und Orte fest.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt zwei Bürgerversammlungen durchzuführen.

 

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Anlagen

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