Entscheidungsvorlage - VO/3370/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hatte am 09.03.2014 den Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gestellt, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, das 2004 beschlossene Radwegekonzept sowohl quantitativ als auch qualitativ zu erarbeiten.

 

Der Antrag ist der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt. Am 08.04.2014 wurde der Antrag vom Rat an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen. Nach Änderung der Zuständigkeitsordnung am 01.07.2014 war die Angelegenheit im Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung zu behandeln. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde die Angelegenheit nicht in die Liste der offenen Anträge aufgenommen und somit noch nicht als Tagesordnungspunkt berücksichtigt.

 

Im Kreis Heinsberg wird fast ein Viertel der werktäglichen Wege zu Fuß (23 %) oder mit dem Rad (10 %) zurückgelegt. Bei der Wahl der Verkehrsmittel (Modal-Split) liegt Wegberg mit 17 % Anteil des Radverkehrs an der Spitze. Im Stadtgebiet gibt es ein ausgedehntes Radwegenetz mit einer Gesamtlänge von ca. 72 km (10 km an Bundesstraßen, 43 km an Landstraßen, 4 km an Kreisstraßen und 15 km an Gemeindestraßen).

 

Eine wichtige Grundlage für die Belange des Radverkehrs im Stadtgebiet ist das Ergebnis einer Untersuchung des Stadt- und Verkehrsplanungsbüros Kaulen aus Aachen aus dem Jahr 2002. Die Erkenntnisse aus dem projektbegleitenden Arbeitskreises gemeinsam mit dem Fachplaner und einer Arbeitsgruppe der Verwaltung wurden in einer Prioritätenliste festgehalten und dem Fachausschuss vorgestellt.

 

Die Prioritätenliste sowie die Zusammenfassung „Auf dem Weg zur fahrradfreundlichen Stadt“ wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die dort aufgeführten Maßnahmen sollten, sofern finanziell darstellbar, Zug-um-Zug bzw. in Kombination mit konkreten Baumaßnahmen an Straßen verwirklicht werden. Der Ausschuss hatte die Prioritätenliste, die  grundsätzlich nicht abschließend bzw. veränderbar war, zur Kenntnis genommen.

 

Unabhängig von der vorgenannten Radverkehrsplanung auf Grundlage der Prioritätenliste wurden in der Vergangenheit auch andere Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs umgesetzt, z. B. zur konkreten Steigerung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr (Querungshilfen, Markierung von Angebotsstreifen, Tempo 30-Zonen, Bodenmarkierung zur Schulwegsicherung entlang des Grenzlandringes zwischen Bissen und der Einmündung Gerderhahner Straße/Gierenstraße zur Benutzung der Radwege auf der rechten Straßenseite ) oder zur Förderung des Radverkehrs durch attraktivitätssteigernde Maßnahmen (Ausschilderungen, touristische Hinweise, Fahrradabstellanlagen). In diesem Zusammenhang sind auch Maßnahmen Dritter zur Realisierung überörtlicher Radwege (z. B. Radweg an der L 46 Grambusch-Isengraben) zu nennen.

 

Aus der Prioritätenliste wurden bei den Hauptachsen durch das Zentrum u. a. realisiert:

 

-Markierung alternierende Schutzstreifen auf der Beecker  Straße von der Kreuzherrenstraße bis zur Freiheider Straße. Wegen Zielkonflikten Schutzstreifen/Fahrbahnbreiten/ruhender Verkehr waren beidseitig Schutzstreifen nicht möglich

 

-Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bahnhofstraße/Kreuzherrenstraße von der Ampelanlage (Beecker Straße) bis zum Bahnübergang

 

-Geschwindigkeitsreduzierung und Schutzstreifen auf der Straße Am Bahnhof

 

-Geschwindigkeitsreduzierung Tüschenbroicher Straße

 

-Querungshilfe Grenzlandring/Tüschenbroicher Straße/Mühltalweg

 

Die Einrichtung einer Fahrradstraße Gierenstraße/Echter Straße/Krankenhaus-straße wurde wegen rechtlicher Bedenken und erheblichen Widerständen von Wohnanliegern gegen eine einseitige Sperrung für PKW-Verkehr zurückgenommen. Andere Projekte aus der Prioritätenliste waren wegen fehlender Finanzmittel nicht umsetzbar.

 

Die Verwaltung befürwortet den Antrag der SPD-Fraktion zur Fortschreibung der Radverkehrsplanung. Aus Kostengründen wird vorgeschlagen, auf die Beteiligung eines externen Fachplaners zu verzichten und die künftige Ausrichtung des Radverkehrs mit einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Verwaltung (Bereiche Stadtplanung, Straßenbau, Straßenverkehrsrecht, Tourismus) und interessierten Mitgliedern aus den Fraktionen zu entwickeln. Das Ergebnis soll dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

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Alternativen:

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Fortschreibung der Radverkehrsplanung aus dem Jahr 2002 unter Mithilfe einer Arbeitsgruppe (Rat/Ausschuss/Verwaltung) zu erarbeiten. Das Ergebnis soll dem Ausschuss vorgestellt werden.

 

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Anlagen

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