Mitteilungsvorlage - VO/3374/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 17.08.2015 beantragt die CDU-Fraktion die Verwaltung zu beauftragen auf der Erkelenzer Straße und im Übergang zum Grenzlandring  Maßnahmen zu ergreifen, damit fahrradfahrende Kinder den Schulweg entlang der Erkelenzer Straße gefahrlos nutzen können.

 

Zwischenstandsmeldung:

 

Bei der Erkelenzer Straße/L3 handelt es sich um eine Straße, deren Straßenbaulastträger der Landesbetrieb Straßenbau NRW ist. Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Kreispolizeibehörde Heinsberg wurden bereits verschiedene Möglichkeiten betreffend der Schulwegsicherung besprochen.

 

Eine Markierung eines beidseitigen Fahrradschutzstreifens ist nicht möglich, da nach Einzeichnung eines beidseitigen Schutzstreifens eine Restfahrbahnbreite von mindestens 7 m und weniger als 8,50 m übrig bleiben muss. Die Erkelenzer Straße hat eine Breite von etwa 8,50 m. Die Breite eines Fahrradschutzstreifens muss mindestens 1,25 m betragen. Somit wäre bei Einzeichnung eines doppelseitigen Fahrradschutzstreifens lediglich eine Restfahrbahnbreite von 6 Metern gegeben.

 

Eine Einzeichnung eines einseitigen Fahrradschutzstreifens kommt ebenfalls nicht in Frage, da Fahrradschutzstreifen nur in einer Fahrtrichtung, entsprechend dem übrigen Straßenverkehr, zu befahren sind. Gleichzeitig fallen mit der Einzeichnung eines Schutzstreifens sämtliche Möglichkeiten zum Parken am entsprechenden Fahrbahnrand der Erkelenzer Straße weg.

 

Hierdurch würde wiederum die Gefahr bestehen, dass die in der Ortschaft gefahrene Geschwindigkeit ansteigt, da Fahrzeuge, die am Fahrbahnrand parken eine Reduzierung der Geschwindigkeit bewirken.

 

Somit müsste der Gehwegbereich bis zu den Lichtsignalanlagen am Grenzlandring als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgebaut werden. Um diese Voraussetzungen zu schaffen, müssen der vorhandene Gehweg verbreitert und die Kanalanlagen verlegt werden.

 

Anstatt dessen kommt in Betracht den Ein- und Ausfahrtbereich zum/vom Gelände der ehemaligen Ziegelei mit roter Farbe zu kennzeichnen, um den aus-, bzw. einfahrenden Fahrzeugen zu verdeutlichen, dass an diesen Stellen Radfahrer kreuzen könnten. Zur Verdeutlichung sind an den Ein- und Ausfahrten des Geländes der ehemaligen Ziegelei jeweils die Verkehrszeichen 138 (Radfahrer kreuzen) mit Zusatzzeichen ‚Schulweg‘ anzubringen.

 

In Bezug auf die Verkehrssicherungsmaßnahmen werden in den kommenden Wochen noch weitere Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW folgen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung wird hierüber zeitnah unterrichtet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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