Entscheidungsvorlage - VO/3374/15-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anlässlich gemeinsamer Ortstermine zum Thema Verkehrssicherungsmaßnahmen, insbesondere für Radfahrer entlang der L3 Ortsdurchfahrt Uevekoven, vertraten die Vertreter des Landesbetriebs Straßenbau NRW und der Kreispolizeibehörde übereinstimmend die in der Vorlage 3374/15 genannte Rechtsauffassung. Dieser Auffassung zunächst folgend, wurde die Anlegung von Fahrradschutzstreifen als Angebotsstreifen verworfen.

 

Nach Einwendungen seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung hat die Verwaltung die Auslegung der einschlägigen Normen, sowohl mit dem Straßenbaulastträger, als auch mit der Kreispolizeibehörde besprochen.

 

Die rechnerische Möglichkeit zur Anlegung von Fahrradschutzstreifen als Angebotsstreifen wird von den Beteiligten bejaht. Aus Verkehrssicherheitsgründen wird allerdings darauf hingewiesen, dass entlang der L3 zusätzlich in beide Fahrtrichtungen noch 50 cm breite Rinnsteine in Abzug zu bringen seien. Die Fahrradverbände rieten davon ab Angebotsstreifen über der Kante Fahrbahn/Rinne zu führen.

 

Bei Anlegung der Angebotsstreifen würde gleichzeitig die Parkmöglichkeit zwischen den Querungshilfen an der Kapelle entfallen. Ebenso müssten die derzeit vorhandenen verkehrsleitenden Markierungen usw. im Kurvenbereich entfallen.

 

Alle notwendigen Maßnahmen einschließlich des möglicherweise erforderlichen Wegfalls bzw. der Verlegung von Querungshilfen und Bushaltestellen müssen in einem neuerlichen Beteiligungsverfahren mit Kreispolizeibehörde und Straßenbaulastträger vor Ort festgelegt werden.

 

Die Anlegung der Angebotsstreifen entlang der L3 lässt sich nach Angaben des Landesbetriebs Straßenbau NRW kurzfristig als Unterhaltungsmaßnahme nur durchführen, soweit von den bestehenden Radwegen entlang des Grenzlandringes gefahrlos in die Fahrbahnen eingefädelt werden kann und keine baulichen Maßnahme erforderlich sind. Solche Baumaßnahmen wären erst nach Aufnahme in das Bauprogramm des Landesbetriebs möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten der vorgesehenen Maßnahme trägt der Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW.

 

 

Alternativen:

Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung beauftragt die Verwaltung beim Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW nach einem erneuten Ortstermin zu beantragen, innerhalb der Ortsdurchfahrt Uevekoven in beide Fahrtrichtungen einen Fahrradschutzstreifen in Form eines Angebotsstreifens anzulegen und an die vorhandenen Fahrradwege entlang des Grenzlandringes anzubinden.

 

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