Mitteilungsvorlage - VO/3373/15-1
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzungs-/Tischvorlage zum Antrag der Fraktion AfW vom 06.02.2014 nach § 20 Geschäftsordnung; hier: Verkehrszählung am "Auffangbecken Beeck"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Kupschus, Nico
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Entscheidung
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17.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zeitraum vom 04.11. bis 11.11.2015 wurden auf dem Wirtschaftsweg entlang des Regenrückhaltebeckens Beeck insgesamt 1.226 Fahrzeuge erfasst, die mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40,51 km/h an der verdeckten Messanlage vorbeifuhren. 1.196 der 1.226 erfassten Fahrzeuge waren Pkw – dies entspricht einem Prozentsatz von 97,55.
In Fahrtrichtung Grenzlandring wurden 530 Fahrzeuge mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 36,47 km/h erfasst. 521 der 530 Fahrzeuge waren Pkw.
In Fahrtrichtung Gladbacher Straße wurden 696 Fahrzeuge mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 43,04 km/h erfasst, wovon 676 der Fahrzeuge Pkw waren.
Somit ist festzustellen, dass der Wirtschaftsweg entlang dem Regenrückhaltebecken trotz entsprechender Beschilderung als Umgehungsstraße genutzt wird.
Um dem kurzfristig entgegen zu wirken, wird die Kreispolizeibehörde Heinsberg beauftragt in diesem Bereich engmaschige Kontrollen durchzuführen.
Sollte dies zu keiner nachhaltigen Verhaltensänderung führen, kommt langfristig eine Anbringung von herausnehmbaren Verkehrspollern in Betracht. Vor der Installation der Verkehrspoller sind die anliegenden Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen über die Anbringung der Verkehrspoller zu informieren. Die Beschaffung und Anbringung der Verkehrspoller kann im Frühjahr 2016 erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Mittel für die Beschaffung und Aufstellung der herausnehmbaren Poller betragen etwa 360,00 € und sind aus dem Produktsachkonto 52 21 00 des Kostenträgers 12 02 01 verkehrsleitende und –regelnde Anlagen zu finanzieren.
Alternativen:
Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
