Entscheidungsvorlage - VO/3379/15
Grunddaten
- Betreff:
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Erlass einer Satzung über die Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kortzak, Martin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Vorberatung
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01.12.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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14.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die dieser Vorlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung hat für das Jahr 2016 eine leichte Erhöhung der Grundgebühr und eine gleichbleibende Gewichtsgebühr in Höhe von 0,20 Euro ergeben.
Die Erhöhung der Grundgebühr rührt hauptsächlich aus Fehlbeträgen, die sich aus den Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2013 und 2014 ergeben. Da die Rücklage für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft durch den Fehlbetrag aus 2013 aufgebraucht wurde, fällt die Möglichkeit eines Ausgleichs der Fehlbeträge aus 2013 und 2014 durch die Rücklage weg.
Die übrigen kostensteigernden Faktoren entstehen durch Anstiege der zu erwartende Menge an bestimmten Abfallarten wie die Anzahl von zu entsorgenden Kühl- und Gefriergeräte sowie die Menge an Altholz. Aufgrund der in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 festgestellten Höhe der inneren Verrechnungen für Leistungen des Baubetriebshofes ist in der Gebührenbedarfsberechnung für das 2016 ein höherer innerer Verrechnungsbeitrag für die Baubetriebshofleistungen angesetzt.
Ertragsmindernd wirkt sich zudem aufgrund der Preisprognose für die Vermarktung von Altpapier eine Verringerung des zu kalkulierenden Ertrags von 100,00 Euro je Gewichtstonne auf 90,00 Euro aus.
Die Gewichtsgebühr kann auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden, da die Entsorgungsgebühren des Kreises Heinsberg auf der Höhe des Jahres 2015 verbleiben und die zu erwartenden Mengen nur marginal von der Vorjahresprognose abweichen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 folgende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg vor:
Neunte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg vom …
Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), des § 9 des Landesabfallgesetzes vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 148), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch § 44 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), in seiner Sitzung am 14. Dezember 2015 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg vom 21. Dezember 2005, zuletzt geändert durch die achte Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014, wird wie folgt geändert:
1.)In § 5 Absatz 1 Ziffer A) a) wird die Zahl „35,10“ durch die Zahl „36,60“ ersetzt.
2.)In § 5 Absatz 1 Ziffer A) b) wird die Zahl „56,10“ durch die Zahl „58,60“ ersetzt.
3.)In § 5 Absatz 1 Ziffer A) c) wird die Zahl „70,10“ durch die Zahl „73,20“ ersetzt.
4.)In § 5 Absatz 1 Ziffer A) d) wird die Zahl „561,00“ durch die Zahl „586,00“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,1 kB
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