Entscheidungsvorlage - VO/0482/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 31.05.2007 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Ich nehme Bezug auf die v. g. Angelegenheit und insbesondere auf die Stellungnahme der Verwaltung vom 24.4.2007.

 

Wir bedauern außerordentlich, dass der Begleitweg auf dem ehem. Flugplatzgelände in Wildenrath nicht uneingeschränkt für Erholungssuchende und insbesondere für Fuß- und Radfahrer zur Verfügung steht. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Besuch des Regierungspräsidenten, Herrn Rother, dem die Bürgermeisterin mit Vertretern von Rat und Verwaltung seinerzeit - im Rahmen einer ausgiebigen Fahrradwanderung - eine der schönsten Fahrtouren durch Wegberg präsentieren konnte.

 

Unser Zielvorhaben „Fahrradfreundliche Stadt“ zu werden, würde auch mit der Ausweisung dieser Strecke eine besondere Attraktivität darstellen. Nicht zuletzt der große Zuspruch aus der Bevölkerung, die diesen schönen Weg in der Hauptsache als Jogging-, Skater- und Fahrradstrecke nutzt, lässt bei einem genauen Studium der Verwaltungsvorlage den Eindruck gewinnen, dass dieser Weg auf Dauer nicht mehr für die Bevölkerung zur Verfügung steht.

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg bittet diesbezüglich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.        Aus welchem Grund wurde im Jahre 2001 eine Fläche von rd. 144 qm an eine  Privatperson veräußert und der in Rede stehende Weg nicht als öffentliche Wegfläche gesichert?

 

2.        Wurde der Stadt, der SEG oder der EWW der Weg zu einem späteren Datum noch einmal zum Kauf angeboten? Ggf. wenn ja, aus welchem Grund wurde ein Erwerb abgelehnt?

 

3.        Wie Wichtig erachtet es die Verwaltung, diesen Weg für die Bedürfnisse der Bevölkerung als Wander- und Durchgangsweg zur Verfügung zu stellen?

 

4.        Ist der Verwaltung bewusst, dass durch den Bau der B 221n eine Sackgasse entstehen kann?

 

5.        Anhand von Kartenmaterial bitten wir, den derzeitigen und künftigen Streckenverlauf in öffentlicher Sitzung darzulegen.

 

6.         Kann der Wegverlauf seitens des Eigentümers eingeebnet werden, so dass dieser nicht mehr genutzt werden kann?

 

7.        Will die Verwaltung die vorhandene Situation auf Dauer so hinnehmen, sind anderweitige Lösungsmöglichkeiten geplant mit dem Ziel, den Weg für die Freizeitbedürfnisse der Bevölkerung dauerhaft zu sichern?

 

8.        Wie hoch schätzt die Verwaltung den Freizeitwert für diese Strecke ein?

 

9.        Ggf., wann und mit welchem Ergebnis wurden in der Sache Gespräche mit dem Eigentümer geführt?

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen

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