Entscheidungsvorlage - VO/3389/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Haushalt 2015, hier Planjahr 2015  wurden für den Baubetriebshof folgende Investitionsmaßnahmen beschlossen:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Jahr 2015

 

 

 

011800B013

Fahrzeug Streckenwart mit Verkehrssicherungseinrichtungen nach StVO

30.000

011800B040

Anschaffung Software: Grünflächeninformationssystem

11.400

 

 

Fahrzeug Streckenwart:

Das Fahrzeug des Streckenwartes steht als sehr dringende Neubeschaffung bevor. Deshalb erfolgte trotz der Zeitschiene für die Haushaltsplanberatungen eine Veranschlagung noch für das Jahr 2015.

Der Streckenwart muss im Rahmen seiner Tätigkeit immer wieder im laufenden Verkehr anhalten und kleinere Störungen beseitigen. Auch auf den Straßen des städtischen Verantwortungsbereiches kommt es häufig zu Wildunfällen, deren Reste beseitigt werden müssen. Ebenso müssen Senken gezogen und gereinigt werden, was um nur ein Beispiel zu nennen, am Trogbauwerk auf der Friedrich – List – Allee, „Siemens – Seite“, als besonders gefährlich zu betrachten ist. Um nur ein Beispiel für die Wichtigkeit der Beschaffung zu erläutern: Mit heutigem Stand parkt der Streckenwart bei Verrichtung seiner Arbeit an vorgenannter Stelle sein Fahrzeug auf der Einmündung des Wirtschaftsweges in Richtung Petersholz/ Dachsenberg und macht sich zu Fuß, ohne Absicherung auf den Weg in das Trogbauwerk. Da die Wände rechts wie links nahezu direkt an der Fahrbahn liegen, kommt es nicht nur bei Begegnungsverkehr von großen LKW immer wieder zu gefährlichen Situationen, in denen der Streckenwart keine Fluchtmöglichkeit hat. Zum einen wird an dieser Stelle die Höchstgeschwindigkeit von 50km/h nahezu immer überschritten. Zum anderen sorgen die Radien im Fahrbahnverlauf für schlechte Einsehbarkeit. Mit dem derzeit vorhandenen Fahrzeug („Baumobil“ des FB 302) ist keine ausreichende Absicherung möglich. Die vorhandene weiße Lackierung ist nicht auffällig genug, eine Rundumkennleuchte ist nicht bzw. nur zum Aufstecken vorhanden, Warnblinklicht ist nicht als Absicherung zugelassen und rot/ weiße Diagonalmarkierungen am Fahrzeug würden aufgrund der zu geringen Fläche am Fahrzeugheck nicht ausreichend zur Geltung kommen. Weiterhin ist das Baumobil in der jetzigen Form nicht geeignet, um den Inhalt verstopfter Senken abzufahren oder vorübergehende Warnbeschilderung zu einer Gefahrenstelle zu transportieren. Unter Beachtung all dieser Faktoren sollte ein geeignetes Fahrzeug beschafft werden, welches alle Punkte berücksichtigt und eine entsprechende Absicherung ermöglicht. Eine auf dem Fahrzeug montierte, aufklappbare Warnbeschilderung mit Warnleuchten wäre hier das am besten geeignete Mittel.

Eines der bestehenden Fahrzeuge kann nicht genutzt werden, da ein Tausch mit einem anderen Fahrzeug dazu führen würde, dass hier dann nicht alle erforderlichen Transporte erledigt werden können. Die Beschaffung würde für die Tätigkeit des Streckenwartes eine erhebliche Effizienzsteigerung mit sich bringen. Ein regelmäßiges Tauschen der Fahrzeuge würde zu deutlich erhöhten Rüstzeiten führen, da dann die tätigkeitsspezifischen Werkzeuge immer umgeräumt werden müssten.

 

Auch aus Gründen des Arbeitsschutzes ist eine Neuanschaffung angezeigt. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich um eine pflichtige Investition. Durch die Anschaffung werden jährliche Abschreibungen in Höhe von rd. 4.300 € entstehen. Die Aufwendungen für die Betriebskosten müssen innerhalb des Budgets des Baubetriebshofes finanziert werden.

 

 

Anschaffung Software: Grünflächeninformationssystem

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 01.10.2015 wurden die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW) im Jahr 2015 beraten. In ihren Prüfungsfeststellungen hat die GPA für das Prüffeld Grünflächen die Empfehlung ausgesprochen, das bereits bestehende Baumkataster mit dem Grünflächenkataster zu verbinden. Bislang erfolgt die Erfassung und Verwaltung der Daten für das Grünflächenkataster in Excel. Für Auswertungs- und Steuerungszwecke sollten die Daten in eine hierfür geeignete Fachanwendung überspielt werden. Das beim Baubetriebshof eingesetzte Verfahren Regie68 ist primär eine betriebswirtschaftliche Software, die die Verwaltung und Abrechnung der eingesetzten Ressourcen ermöglicht. Hierzu zählen insbesondere die Zuordnung der Personalstunden zu den einzelnen Aufträgen sowie die Abrechnung der Fahrzeug- und  Maschinenkosten. Beim  Aufbau eines Grünflächeninformationssystems hingegen steht die genaue Beschreibung der einzelnen Pflegeobjekte im Vordergrund. Anlässlich der Beratung über die Anschaffung eines CAFM-Systems für den Fachbereich Gebäudewirtschaft in der Sitzung des Rates am 12.11.2015 wurde erläutert, dass an eine Software für ein Grünflächenmanagement weitergehende Anforderungen gestellt werden, die mit einer CAFM-Software für den Gebäudebetrieb nicht abbildbar sind.

Angestrebt wird die Nutzung einer Software, die insgesamt die Möglichkeit bietet auch die Standorte von Bänken, Papierkörben, Dogstations und dergleichen ortsgenau zu erfassen und bestimmten Pflegeobjekten zuzuordnen. In einem letzten Schritt können alle im System erfassten Gegenstände in einer digitalen Karte erfasst werden, sodass ein vollständiges Grünflächen - Informationssystem entsteht. Somit könnte bei einer Definition und Deklaration von Pflegeobjekten, z.B. "Rath Anhoven - Am Brunnen" oder "Parkanlage Altes Amtsgericht" auf Knopfdruck beispielsweise angezeigt werden, wie viele Mülleimer zu leeren, wie viel Meter Hecke zu schneiden, wie viel m² Rasen zu mähen, wie viel m² Beetfläche gepflegt werden müssen. Ebenso können Leistungs- bzw. Pflegestandards  hinterlegt werden. Die Datenplattform der Stadt für das Baumkataster kann hierzu um weitere Datenäste erweitert werden, so dass also kein weiteres System eingeführt werden muss. Die Datenverarbeitung im Hause hält die o.g. Vorgehensweise ebenfalls für sinnvoll.

Ziel ist es, die Arbeiten noch zielgerichteter planen, steuern, überwachen und kontrollieren zu können. Wie durch die GPA festgestellt und dringend empfohlen, kann ein funktionierendes Grünflächeninformationssystem zu deutlichen Vorteilen und Einsparungen führen.

Während der Haushaltsplanberatungen wurde der Wunsch nach einer Präsentation im Fachausschuss geäußert. Die Firma steht hierfür zur Verfügung.

Es wird mit jährlichen Abschreibungen in Höhe von rd. 1.000 € kalkuliert.

 

 

Bildung von Ermächtigungsübertragungen

Aus zeitlichen Gründen aufgrund des weiteren Beratungsverfahrens sind im Haushaltsjahr 2015 eine Auftragserteilung und damit die Inanspruchnahme der laufenden Haushaltsmittel nicht mehr möglich. Gleichwohl sollte die Voraussetzung für die jeweiligen Beschaffungen unter den Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung des neuen Haushaltsjahres 2016 geschaffen werden. Hierzu beabsichtigt die Verwaltung die Bildung von Ermächtigungsübertragungen.

Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragung. Für die vorliegenden beiden Maßnahmen stimmt der Bürgermeister in Abstimmung mit der Kämmerin der Übertragung ins Haushaltsjahr 2016 zu. Die Haushaltsmittel aus Ermächtigungsübertragungen bleiben bis zu einer Beratung im Fachausschuss gesperrt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Bei den Investitionsmaßnahmen 011800B013 und 011800B040 werden zum Jahresabschluss 2015 entsprechende Ermächtigungsübertragungen gebildet. Hierdurch wird der Haushalt nicht belastet, da Zinsaufwendungen erst ab dem Zeitpunkt einer Kreditaufnahme entstehen.

Die Anschaffung des Streckenfahrzeuges führt künftig zu jährlichen Abschreibungen von rd. 4.300 €, die Erweiterung des Baumkatasters zu einem Grünflächeninformationssystem zu jährlichen Abschreibungen von rd. 1.000 €. Die Aufwendungen für den laufenden Betrieb müssen im Rahmen des bereitgestellten Budgets finanziert werden.

 

 

Alternativen:

Keine

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die geplanten Beschaffungen sowie die Bereitstellung der Ermächtigungsübertragungen in den vorliegenden Fällen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens für das Fahrzeug des Streckenwarts. Der Vergabebeschluss erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben.

 

2.

Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Anschaffung der Software für das Grünflächeninformationssystems zur Beratung in den Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben.

 

Loading...