Empfehlungsvorlage - VO/3382/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gestaltung der Arbeitszeiten der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwache Wegberg richtet sich nach der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung Feuerwehr – AZVOFeu).

 

Diese Arbeitszeitverordnung wurde zuletzt zum 01.09.2006 geändert. Der Änderung zugrunde, lag ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14.07.2005, welches im Wesentlichen zum Inhalt hatte, dass Bereitschaftszeiten im feuerwehrtechnischen Dienst als Arbeitszeit gelten und der Höchstgrenze von 48 Stunden (wöchentliche Arbeitszeit) unterliegen.

 

Zuvor galt eine Wochenarbeitszeit in Höhe von 54 Stunden.

 

Allgemein ist die Personalbemessung im Bereich der hauptamtlichen Wache dadurch geprägt, dass eine bestimmte qualitative und quantitative Personalvorhaltung an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr erforderlich ist.

 

Der Änderung der Arbeitszeitverordnung wurde 2006 allerdings nicht durch eine Erhöhung des Personalbestandes Rechnung getragen, sondern durch Stundenreduzierungen im Tagesdienst, wobei die Aufsichtsbehörden derzeit aus bekannten Gründen ein besonderes Augenmerk auf die Tagesverfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehren legen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch aufgrund der Dienstplangestaltung klar, dass ein Abbau der in diesem Zusammenhang angefallenen Überstunden nicht möglich ist. Erschwerend kommt hinzu, dass es in diesem Jahr längerfristige Personalausfälle gab, die ebenfalls durch das vorhandene Personal aufgefangen werden mussten.

 

Zum Stichtag 31.10.2015 haben sich daher insgesamt 1.291,23 Überstunden angesammelt. Für diese Überstunden müssen Rückstellungen in den Haushalt eingestellt werden. Für den Bereich der hauptamtlichen Wache wurden zuletzt im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 Rückstellungen in Höhe von ca. 17.400 EUR gebildet. Die konkrete Auszahlungssumme beträgt 14.521,49 EUR. Die Mittel müssten überplanmäßig bereitgestellt werden, können aber innerhalb des Personalkostenbudgets aufgefangen werden. Der Wert der Rückstellung wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 angepasst.

 

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung daher eine Auszahlung der Überstunden der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwache.

    

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Siehe Sachverhaltsschilderung.

 

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, die bislang durch die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwache Wegberg geleisteten Überstunden auszuzahlen.

 

Loading...