Entscheidungsvorlage - VO/3387/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Sachgebiet Atemschutz benötigt für die Prüfung von Atemschutzmasken, Pressluftatmern mit Lungenautomaten ein Prüfgerät mit künstlicher Lunge und diversem Zubehör. Im Gerät integriert ist ein Rechner, der mittels Arbeitsprogramm, diese Prüfungen dokumentiert und als Basis für die Jahresarbeit innerhalb der Prüfintervalle dient. Das Prüfgerät wird auf der Feuerwache installiert; eine erforderliche Einweisung der zuständigen Atemschutzgerätewarte wird verbunden mit der Gerätelieferung und dem baulichen Anschluss ausgeschrieben. Nach einer Empfehlung des Ausschusses Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung sind Atemschutzgeräte, die im Einsatz einer extremen thermischen Belastungen ausgesetzt waren (hohe Temperaturen), einer Atemschutzwerkstatt zur Prüfung und Wartung zuzuführen. Dies gilt auch für Geräte, die in der Wärmegewöhnungsanlage, welche jeder Feuerwehrmann nach Vorgabe der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 Atemschutz einmal  jährlich durchlaufen muss, zum Einsatz kommen. Die Generalüberholung der Lungenautomaten können mit dem Prüfgerät ebenfalls durchgeführt werden.

Steht ein solches Prüfgerät der Atemschutzwerkstatt nicht zur Verfügung, müssen die Prüf- und Wartungsleistungen extern vergeben werden, was die Folge hätte, dass die Geräte nach einem Einsatz tagelang nicht zur Verfügung stünden. Vor diesem Hintergrund müssten zusätzliche Lungenautomaten beschafft werden, um den Ausfall kompensieren zu können.

In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Finanzen wurde zunächst geprüft, ab wann der Erwerb eines Prüfgerätes wirtschaftlicher ist als eine Fremdvergabe der Prüfungs- und Wartungsarbeiten. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass ab einem jährlichen Prüfvolumen von mehr als 145 Lungenautomaten die Vorhaltung eines eigenen Prüfgerätes wirtschaftlicher ist als die externe Vergabe.

Bei derzeit 160 Atemschutzgeräteträgern der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg, die einmal jährlich die Wärmegewöhnungsanlage durchlaufen müssen und 96 Lungenautomaten für den Einsatz, die jährlich zwei mal zu prüfen sind, befürwortet die Verwaltung eindeutig den Erwerb eines eigenen Prüfgerätes mit künstlicher Lunge.

Die Beschaffung soll im Wege einer beschränkten Ausschreibung erfolgen, da das Gerät für die Prüfung und Wartung des Atemschutzgerätebestandes der Feuerwehr Wegberg geeignet sein muss und es hierzu nur einen beschränkten Anbieterkreis gibt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2015 ist unter der Investitionsnummer 021500B011 ein Betrag in Höhe von 25.000,00 € für die Beschaffung des Prüfgerätes vorgesehen. Die jährlichen Abschreibungsbeträge belaufen sich bei einer Abschreibungsdauer von 11 Jahren auf 2.272,27 €.

Die späteren Wartungskosten des Prüfgerätes in Höhe von jährlich 679,00 € werden unter dem Produktsachkonto 02 15 00 52 55 00 –Unterhaltung sonstigen beweglichen Vermögens-verbucht.

 

Alternativen:

 

Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

In Umsetzung des Ratsbeschlusses mit Bezug auf  die Haushaltssatzung 2015 und die vorläufige Haushaltsführung 2016 beauftragt der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung mit der beschränkten Ausschreibung zur Beschaffung eines Prüfgerätes mit künstlicher Lunge für die Atemschutzwerkstatt der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wegberg.

 

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