Entscheidungsvorlage - VO/3393/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf die Sitzungsvorlage VO/3349/15 wird verwiesen. Über diese wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 10.11.2015 nicht entschieden und ein Beschluss in die Sitzung des Rates am 14.12.2015 vertagt.

 

Die CDU-Fraktion hatte in der Sitzung des Fachausschusses generellen Informationsbedarf zu Einsparungen der freiwilligen Leistungen angemeldet.

 

Gegen eine Zuschussgewährung für das Jahr 2015 an die kirchlichen Jugendheime, die auch eine freiwillige Leistung darstellt, bestanden keine grundsätzlichen Einwände.

 

Über eine weitere Zuschussgewährung an die kirchlichen Jugendheime in den Folgejahren soll auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beraten werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2015 eingebracht und stehen vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde beim Produktsachkonto 06 02 01; 531820 (Zuschüsse an übrige Bereiche) in Höhe von 20.000 € zur Verfügung.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Jugendarbeit in den kirchlichen Jugendheimen in 2015 wie folgt zu fördern:

 

- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “St. Martin” der Kath. Kirchengemeinde Wegberg mit 10.000,00 €.

 

- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “Haus Schalom” der Ev. Kirchengemeinde Wegberg mit 10.000,00 €.

 

Eine Auszahlung der Mittel darf erst nach Genehmigung des Haushaltes 2015 durch die Aufsichtsbehörde –und nur dann, wenn die Mittel darin für diesen Zweck entsprechend bereitstehen- erfolgen.

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