Entscheidungsvorlage - VO/3394/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinszuschüsse 2015; hier: Verweis aus der Sitzung des Fachausschusses an den Rat vom 10.11.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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14.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf die Sitzungsvorlage VO/3352/15 wird verwiesen. Über diese wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 10.11.2015 nicht entschieden und ein Beschluss in die Sitzung des Rates am 14.12.2015 vertagt.
Die CDU-Fraktion hatte in der Sitzung des Fachausschusses generellen Informationsbedarf zu Einsparungen der freiwilligen Leistungen angemeldet.
Die Verwaltung hat eine Übersicht über die Vereinszuschüsse gefertigt, aus der hervorgeht, wie sich die Zuschüsse auf die einzelnen Sachkonten und Zuschusszwecke verteilen. Diese Übersicht ist dieser Vorlage beigefügt.
In der Spalte „Summe Vereinsförderrichtlinien“ sind insgesamt 45.050,00 € ausgewiesen. Hiervon müssen noch die in Summe festgelegten Zuschüsse in Höhe von 6.750,00 € (Bezirksschützenfest-1.000,00 €, Stadtmusikfest – 1.000,00 €, , Zuschuss zu den kirchlichen Büchereien 1.260,00 €, Seniorentagesfahrten und –begegnungsstätten - 3.490,00 €) abgezogen werden, so dass für die Zuschüsse nach dem Punktesystem der „Förderrichtlinien an Vereine“ für 2015 insgesamt 38.300,00 € ausgezahlt werden könnten. Dies entspricht dem Haushaltsansatz für diesen Zweck im Haushaltsplan 2015.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 38.300,00 € sind in den Haushalt 2015 eingebracht und stehen vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bei den Produktsachkonten zur Verfügung:
040100/531812 1.000,00 €
040100/531813 3.000,00 €
050100/531800 3.800,00 €
080200/53183030.500,00 €
Gesamt:38.300,00 €
Die im Übrigen auf diesen Sachkonten veranschlagten Gelder werden für die festgeschriebenen Zuschüsse verwendet. Eine nähere Erläuterung gibt die beigefügte Tabelle.
Alternativen:
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat legt die Fördersumme, die nach dem Punktesystem der Vereinsförderrichtlinien ausgezahlt werden soll, für 2015 auf 38.300,00 € fest.
Eine Auszahlung der Mittel darf erst nach Genehmigung des Haushaltes 2015 durch die Aufsichtsbehörde und nur dann erfolgen, wenn die Mittel darin für diesen Zweck entsprechend bereitstehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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37,3 kB
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