Empfehlungsvorlage - VO/3401/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Abwasserkanäle sind gemäß Selbstüberwachungsverordnung NRW vom 17.10.2013 (SüwVO NRW) kontinuierlich durch TV-Befahrung zu überwachen. Im Zuge dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass für einige Kanäle im Stadtgebiet Wegberg eine Sanierung erforderlich ist.

 

Die Pflicht der Sanierung einer Abwasseranlage ergibt sich aus dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31.07.2009, zuletzt geändert am 31.08.2015 (Wasserhaushaltsgesetz - WHG, hier: § 60 ff) und dem Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.06.1995 (Landeswassergesetz – LWG, hier: § 57 ff).

 

Bei der Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Wegberg für den Zeitraum 2015 bis 2020 (6. ABK) wurden die verpflichtende Sanierung der schadhaften Kanäle in den Maßnahmenkatalog zum ABK aufgenommen. Die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre 2015 bis 2020 wurde am 12.05.2015 vom Rat der Stadt Wegberg beschlossen.

 

Aus planerischen und ausschreibungstechnischen Gründen werden einzelne Sanierungsmaßnahmen zu Gesamtmaßnahmen zusammengefasst. Daraus ergeben sich die im Folgenden aufgeführten Sanierungsmaßnahmen als jeweilige Gesamtmaßnahme mit Angabe der Investitionsnummer, Kosten und Bezug zum Abwasserbeseitigungskonzept:

 

Ordnungsnummer (6. ABK)

Bezeichnung der Gesamtmaßnahme/ Einzelmaßnahme

Investitionsnummer gemäß Haushaltssatzung

Kosten

 

Kanalsanierungen Stadt Wegberg

1.5.009

RW- Kanalsanierung „Beecker Straße“ und „In Gerichhausen“, Wegberg

110301 K 156

45.000 €

1.6.010

Kanalsanierung „Neuhofstraße“, Wegberg

110301 K 157

61.000 €

1.5.011

Kanalsanierung „Zedernweg, Föhrenweg, Holunderweg und Ulmenweg“, Wegberg

-

63.000 €

 

Gesamtkosten aller Maßnahmen

 

169.000 €

 

 

 

 

 

Kanalsanierungen Uevekoven, Holtum und Watern

1.5.002

Kanalsanierung „Am Wasserwerk“, Uevekoven

110301 K 151

34.000 €

1.5.003

Kanalsanierung „Barbarastraße“ und „Erkelenzer Straße“ in Uevekoven

110301 K 152

71.000 €

1.5.004

Kanalsanierung “Marienstraße“ und „Feldweg“

110301 K 153

69.000 €

1.5.005

SW-Kanalsaneirung „Mühltalweg“, Watern

-

25.000 €

1.5.012

Kanalsanierung „Am Kämpchen“ und „Grobenweg“, Uevekoven

110301 K 158

52.000 €

 

Gesamtkosten aller Maßnahmen

 

251.000 €

 

 

 

 

 

Kanalsanierungen Dalheim, Wildenrath und Venn

1.6.006

MW- Kanalsanierung „Mozartstraße“ und „Wagnerstraße“, Dalheim

110301 K 154

40.000 €

1.6.008

Kanalsanierung „Auf dem Kirchkamp, Naturpark und Schulgelände“, Wildenrath

110301 K155

47.000 €

1.5.013

Kanalsaneirung „In Venn“, Venn

110301 k 159

2.200 €

1.6.007

MW-Kanalsanierung „Elisabethstraße“ und Jenngesfeldstraße“, Wildenrath

-

28.000 €

2.5.003

MW-Kanalsanierung „Hessenfeld“, Rödgen

110301 K 130

160.000 €

2.5.004

MW-Kanalsanierung „Beethovenstraße“,
Dalheim

110301 K 160

51.000 €

 

Gesamtkosten aller Maßnahmen

 

328.200 €

 

Gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.10.2015 (VO/3335/15) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 12.11.2015 über die „Neufestsetzung der Wertgrenzen bei Vergaben“ (VO/3301/15) sind Investitionen im Rahmen der Wertgrenzen im jeweils zuständigen Gremium zu beraten und zu beschließen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Beauftragung für die Planung und Ausführung der oben aufgeführten Investitionsmaßnahmen zu beschließen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für die vorgenannten Maßnahmen sind die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan berücksichtigt.

 

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, die Durchführung der o. g. Sanierungsmaßnahmen aus dem Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2015 bis 2020 freizugeben.

 

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