Entscheidungsvorlage - VO/3398/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung und Einführung eines neuen Ratsmitglieds
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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14.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Frau Sandra Nelsbach hat am 02.12.2015 vor der Beauftragten des Wahlleiters der Stadt Wegberg, der Ersten Beigeordneten Frau Karneth, ihren unwiderruflichen Verzicht auf ihr Mandat im Rat der Stadt Wegberg zur Niederschrift erklärt.
Die Nachbesetzung wurde im hierfür vom Gesetz vorgesehenen Verfahren durchgeführt. Als Nachrücker aus der Reserveliste wurde Thomas Nelsbach, Jakob-Hoogen-Str. 6, 41844 Wegberg, festgestellt.
Die vom Wahlleiter gem. § 69 Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Satz 2 Kommunalwahlgesetz NRW einzuholende schriftliche Bestätigung der Wählergemeinschaft Freie Wähler Kreis Heinsberg über die weiterhin bestehende Mitgliedschaft liegt vor. Herr Nelsbach hat seine Annahme des Mandats am 02.12.2015 erklärt. Die öffentliche Bekanntmachung über die Nachbesetzung ist im Internet der Stadt Wegberg um in Aushangkasten erfolgt; ferner wird nach erfolgter Verpflichtung im Rat die Aufsichtsbehörde in Kenntnis gesetzt.
Ratsmitglieder werden gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Der Verpflichtung wurde in den vergangenen Sitzungen in der Weise vollzogen, dass der Bürgermeister die Verpflichtungsformel vorlas und das Ratsmitglied durch sein Erheben vom Platz sein Einverständnis mit dieser Formel bekundete.
Anschließend ist die Niederschriften über die Verpflichtung vom Bürgermeister und dem neuen Ratsmitglied zu unterzeichnen. Diese wird im Anschluss der Niederschrift über die Sitzung als Anlage beigefügt.
