Entscheidungsvorlage - VO/3400/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf Nachfrage des Schulamtes im Kreis Heinsberg hat die Verwaltung Interesse an der Einrichtung einer Internationalen Vorbereitungsklasse (IVK) in der Sekundarstufe an der „Schule am Grenzlandring“ bekundet.

 

Bedingt durch die Öffnung der Grenzen und der freien Wohnortwahl in der EU und auch im Hinblick auf die aktuelle Flüchtlingssituation kommt es immer häufiger vor, dass Kinder, die der Schulpflicht in Deutschland unterliegen, nicht beschult werden können, da keinerlei Sprachkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Dies stellt die Regelschulen immer wieder vor große Probleme im täglichen Unterricht.

 

Aus dem Bereich Wassenberg/Wegberg wurden in letzter Zeit 71 Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen aufgenommen. Es stehen aber in diesen Orten bislang nur Plätze im Primarbereich (KGS Arsbeck – Teilstandort Wildenrath) zur Verfügung. Daher mussten Aufnahmen in die Sekundarstufe I in Hückelhoven und Erkelenz erfolgen.

 

Das Schulamt im Kreis Heinsberg bittet aufgrund der hohen Nachfrage darum, dass der Schulträger Stadt Wegberg der Einrichtung einer Vorbereitungsklasse an der Gemeinschaftshauptschule „Schule Am Grenzlandring“ kurzfristig zustimmt; die Schulleitung signalisierte bereits die Bereitschaft hierzu.

 

Die schriftliche Zustimmung des Schulträgers an das Schulamt ist für das weitere Verfahren notwendig und soll noch in diesem Jahr erfolgen, so dass eine Beratung der Angelegenheit im zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport zeitlich nicht mehr erfolgen kann.

 

Durch die Einrichtung wird ein Klassenraum belegt, in dem die Kinder als zentrale Lerngruppe unterrichtet werden können.

 

Die Verwaltung sieht hier eine Chance, den Standort weiter zu profilieren und begrüßt den mit einer Einrichtung der Lerngruppe verbundenen Zuwachs im Kollegium.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, der Einrichtung zuzustimmen. Die konzeptionelle Aufarbeitung des Themas obliegt der Schulleitung.

 

Bislang ist mit den umliegenden Städten vereinbart, dass entstehende Fahrtkosten zur IVK nach dem Wohnortprinzip abgerechnet werden, so dass ein zusätzlicher finanzieller Aufwand hierfür nicht entsteht. Erforderliche Lehr- und Lernmittel können aus dem zur Verfügung stehenden Schuletat bestritten werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt der Einrichtung einer internationalen Vorbereitungsklasse für die Sekundarstufe am Standort „Schule am Grenzlandring“ zu und beauftragt die Verwaltung, die schriftliche Zustimmung zu erteilen.

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