Entscheidungsvorlage - VO/0496/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhaben- und Erschließungsplan I 37 - Wegberg, Krankenhausstraße / Freiheider Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Tellers, Artur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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19.06.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Sitzung des
Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 13.03.2007 hatte die
Verwaltung eine Beratungsvorlage als "Vorschlag an den Rat" erstellt
(TOP 2.1. Vorlage Nr. VO/0402/07). Der Ausschuss lehnte den
Verwaltungsvorschlag mehrheitlich ab.
Das Beschlussergebnis
lautet:
„Die Abstimmung
über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ergibt 7 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen
und 3 Stimmenthaltungen. Der Vorschlag ist damit abgelehnt.“
Vermutlich aufgrund dieser
unglücklichen Beschlussformulierung wurde der TOP für die Sitzung des Rates am
24.04.2007 nicht zur Tagesordnung gestellt, sodass sich der Rat sodann in seiner Sitzung am 24.04.2007
nicht mehr mit der Angelegenheit befassen konnte (besser wäre eine negative
Beschlussempfehlung an den Rat gewesen).
Da das Gesuch des Investors
Ohlenforst darauf abzielt, eine Abweichung vom Vorhaben- und Erschließungsplan
zu erwirken, ist die abschließende Entscheidung des Rates erforderlich. Das
Thema wird deshalb hiermit (nachträglich) zur Beratung vorgelegt.
Die Verwaltung bittet
darum, bei der Entscheidung noch folgendes zu berücksichtigen:
Mit Schreiben vom
24.05.2007 legt der Investor eine weitere Erklärung eines Mieterehepaares vor,
wonach auch diese sich gegen die Einrichtung der Gemeinschaftseinrichtung
aussprechen. Des Weiteren wird in einem Schriftsatz vom 01.06.2007 mitgeteilt,
dass von zwei Wohnungseigentümern keine Aussagen beschafft werden können, weil
in einem Fall aufgrund eines Sterbefalles die Erbfolge ungeklärt sei und in dem
zweiten Fall eine Käuferin Privatinsolvenz angemeldet habe.
Von insgesamt 18
Wohneinheiten liegen nunmehr 15 ablehnende Stellungnahmen vor. In zwei Fällen
konnte keine Stellungnahme erreicht werden. Nur noch 1 Fall ist ungeklärt; die
Verwaltung hat hier aber auch nicht mehr nachgeforscht.
Mit Verständnis für die
Entscheidung des Fachausschusses vom 13.03.2007 verweist die Verwaltung noch
einmal auf Ihre Ausführungen in der Verwaltungsvorlage VO/0179/06 der Sitzung
vom 22.08.2006:
Aufgrund der Tatsache,
dass die Bewohner den Gemeinschaftsraum nicht vermissen bzw. eine Herrichtung
nicht verlangt wird, hält die Verwaltung es nicht für opportun, die Ablehnung
der Nutzungsänderung weiter aufrechtzuerhalten. Auch mit Blick auf ein
anstehendes Vewaltungsstreitverfahren und des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes
erscheint die Durchsetzung des Zieles "Herrichtung eines
Gemeinschaftsraumes" unverhältnismäßig, zumal der Ausgang eines
Gerichtsverfahrens ungewiss ist. All dies steht nicht in einem angemessenen
Verhältnis zum gewünschten Ergebnis bei Zugrundelegung der Tatsache, dass die
Einrichtung von den Bewohnern nicht gewünscht bzw. verlangt wird.
Es wird vorgeschlagen, dem
Antrag des Investors zur Vermeidung eines zeitaufwändige Streitverfahrens mit
ungewissem Ausgang zu entsprechen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die
Entscheidung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr zum Antrag auf
Nutzungsänderung sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschluss nach Beratung
über die Beschlussempfehlung des Ausschusses bzw. über die zusätzlichen
Ausführungen in dieser Vorlage.
