Entscheidungsvorlage - VO/0496/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 13.03.2007 hatte die Verwaltung eine Beratungsvorlage als "Vorschlag an den Rat" erstellt (TOP 2.1. Vorlage Nr. VO/0402/07). Der Ausschuss lehnte den Verwaltungsvorschlag mehrheitlich ab.

 

Das Beschlussergebnis lautet:

 

„Die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ergibt 7 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen. Der Vorschlag ist damit abgelehnt.“

 

Vermutlich aufgrund dieser unglücklichen Beschlussformulierung wurde der TOP für die Sitzung des Rates am 24.04.2007 nicht zur Tagesordnung gestellt, sodass sich der  Rat sodann in seiner Sitzung am 24.04.2007 nicht mehr mit der Angelegenheit befassen konnte (besser wäre eine negative Beschlussempfehlung an den Rat gewesen).

 

Da das Gesuch des Investors Ohlenforst darauf abzielt, eine Abweichung vom Vorhaben- und Erschließungsplan zu erwirken, ist die abschließende Entscheidung des Rates erforderlich. Das Thema wird deshalb hiermit (nachträglich) zur Beratung vorgelegt.

 

Die Verwaltung bittet darum, bei der Entscheidung noch folgendes zu berücksichtigen:

 

Mit Schreiben vom 24.05.2007 legt der Investor eine weitere Erklärung eines Mieterehepaares vor, wonach auch diese sich gegen die Einrichtung der Gemeinschaftseinrichtung aussprechen. Des Weiteren wird in einem Schriftsatz vom 01.06.2007 mitgeteilt, dass von zwei Wohnungseigentümern keine Aussagen beschafft werden können, weil in einem Fall aufgrund eines Sterbefalles die Erbfolge ungeklärt sei und in dem zweiten Fall eine Käuferin Privatinsolvenz angemeldet habe.

Von insgesamt 18 Wohneinheiten liegen nunmehr 15 ablehnende Stellungnahmen vor. In zwei Fällen konnte keine Stellungnahme erreicht werden. Nur noch 1 Fall ist ungeklärt; die Verwaltung hat hier aber auch nicht mehr nachgeforscht.

 

Mit Verständnis für die Entscheidung des Fachausschusses vom 13.03.2007 verweist die Verwaltung noch einmal auf Ihre Ausführungen in der Verwaltungsvorlage VO/0179/06 der Sitzung vom 22.08.2006:

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Bewohner den Gemeinschaftsraum nicht vermissen bzw. eine Herrichtung nicht verlangt wird, hält die Verwaltung es nicht für opportun, die Ablehnung der Nutzungsänderung weiter aufrechtzuerhalten. Auch mit Blick auf ein anstehendes Vewaltungsstreitverfahren und des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes erscheint die Durchsetzung des Zieles "Herrichtung eines Gemeinschaftsraumes" unverhältnismäßig, zumal der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ungewiss ist. All dies steht nicht in einem angemessenen Verhältnis zum gewünschten Ergebnis bei Zugrundelegung der Tatsache, dass die Einrichtung von den Bewohnern nicht gewünscht bzw. verlangt wird.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Antrag des Investors zur Vermeidung eines zeitaufwändige Streitverfahrens mit ungewissem Ausgang zu entsprechen.  

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

Alternativen:

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Entscheidung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr zum Antrag auf Nutzungsänderung sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Beschluss nach Beratung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses bzw. über die zusätzlichen Ausführungen in dieser Vorlage. 

 

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