Mitteilungsvorlage - VO/3402/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Freie Wähler hat mit Datum vom 02.12.2015 die beigefügte Anfrage gem. § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg eingereicht.

 

Die Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1.

Entspricht eine staatliche Anerkennung als Erholungsort dem Leitbild der Stadt Wegberg als Touristenstadt?

2.

Wäre es für die Stadt Wegberg als staatlich anerkannter Erholungsort von Vorteil, nach § 6 Abs. 2 Ladenöffnungsgesetz NRW an 40 Sonn- und Feiertagen die Verkaufsstellen in der Innenstadt zu öffnen, so wie es die Gemeinde Brüggen erfolgreich seit Jahren durchführt?

3.

Welche weiteren Vorteile hätte die Stadt Wegberg durch eine Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort?

4.

Plant die Stadtverwaltung einen Bericht über das weitere Vorgehen zum Verfahren als staatlich anerkannter Erholungsort in dem entsprechenden Fachausschuss?

Falls ja, wann?

 

 

Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Ratssitzung am 14.12.2015.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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